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News 11. März 2024

PPWR: Ein Bärendienst für die Kreislaufwirtschaft

Auch der letzte Kompromiss zur EU-Verpackungsverordnung PPWR enthält Benachteiligungen für Kunststoffverpackungen – doch noch ist Zeit für Nachbesserungen.

Wenn die EU-Kreislaufverordnung – PPWR – nach dem vorliegenden Kompromissvorschlag umgesetzt würde, wäre dies ein Bärendienst für die Kreislaufwirtschaft. Denn gut recycelbare Kunststofflösungen würden benachteiligt und kaum recycelbare kunststoffbeschichtet Kartonverpackungen forciert.
Wenn die EU-Kreislaufverordnung – PPWR – nach dem vorliegenden Kompromissvorschlag umgesetzt würde, wäre dies ein Bärendienst für die Kreislaufwirtschaft. Denn gut recycelbare Kunststofflösungen würden benachteiligt und kaum recycelbare kunststoffbeschichtet Kartonverpackungen forciert.

Nach zwei Monaten intensiver Diskussionen haben sich die Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten am 4. März 2024 auf einen vorläufigen Kompromiss zu den künftigen Verpackungsregeln im EU-Binnenmarkt geeinigt. Allerdings hat die EU-Kommission dem Kompromiss zur EU-Verpackungsverordnung – PPWR – noch nicht zugestimmt, und dies ist vor der Europawahl im Juni 2024 auch nicht mehr zu erwarten.

EU-Verpackungsverordnung muss noch juristisch geprüft werden

Hauptgrund ist, dass die finale Vereinbarung noch von den Juristen geprüft werden muss – und das dauert. Weiterer Grund dürfte sein, dass die für ihre zahlreichen Detailregelungen heftig kritisierte Verordnung diverse Regeln und Ausnahmen enthält, die nach einem vor kurzem erstellten Rechtsgutachten gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der EU verstoßen (Seite 3). Endgültige Klarheit wird deshalb wohl erst Anfang 2025 herrschen, wenn sich das neu gewählte EU-Parlament mit der Verpackungsverordnung befasst.

Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, warnt auch vor übertriebener Eile: „Die PPWR ist zu wichtig, um sie übers Knie zu brechen. Was die Wirtschaft vor allem brauchen, ist Rechts- und Planungssicherheit, um in die Kreislaufwirtschaft investieren zu können. Auf der einen Seite schmerzt es daher, noch ein weiteres Jahr auf das Gesetz warten zu müssen. Auf der anderen Seite ist die gewonnene Zeit als Chance zu sehen, um klare und vor allem auch rechtssichere Regelungen zu treffen.“

PPWR benachteiligt Kunststoffverpackungen

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Engelmann spielt dabei auf die offensichtliche Benachteiligung von Kunststoffverpackungen an (Seite 5). Auf einen besonders kritischen Punkt verweist IK-Geschäftsführerin für Kreislaufwirtschaft Dr. Isabell Schmidt: „Die Ungleichbehandlung würde insbesondere den Ersatz von reinen Kunststoffverpackungen durch schwer recycelbare Papier-Kunststoff-Verbunde befeuern.“ Dies würde – so Schmidt – „eine ökologisch dramatische Fehlsteuerung zu kunststoffbeschichteten Kartonagen“ erzeugen. gk

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