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Unternehmen 23. November 2023

„Kurzsichtige Plastikdiskriminierung“

Das Ergebnis der Abstimmung des EU-Parlaments über die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) enttäuscht die Verbände der Kunststoffindustrie.

Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen: „Eine EU-Verpackungsverordnung, die Kunststoff diskriminiert und Schlupflöcher für andere Materialien lässt, gefährdet die Ziele für die Kreislaufwirtschaft.“
Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen: „Eine EU-Verpackungsverordnung, die Kunststoff diskriminiert und Schlupflöcher für andere Materialien lässt, gefährdet die Ziele für die Kreislaufwirtschaft.“

Nach der Abstimmung über Änderungen an der EU-Verpackungsverordnung im Europäischen Parlament zeigen sich die Verbände der Kunststoffindustrie enttäuscht. So warnt die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen vor einer Aushöhlung ökologischer Ziele durch Sonderregeln, die Verpackungen aus Kunststoff diskriminieren, aber Schlupflöcher für andere Materialien lassen.

Die Kritik richtet sich gegen Reduktionsziele, die ausschließlich für Verpackungen aus Kunststoff gelten. Auch verbindliche Rezyklateinsatz-Quoten gelten für Kunststoffverpackungen, nicht aber für Verbundverpackungen. Mehrwegquoten und Verbote von Einwegverpackungen aus Kunststoff fördern laut IK ein Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien.

Schlupflöcher für andere Materialien

„Die Sonderregeln für Kunststoffverpackungen gefährden die Transformation zu besser recycelbaren Verpackungen und mehr Rezyklateinsatz“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. Er kritisiert insbesondere, dass die Ungleichbehandlung mit anderen Verpackungsmaterialien zu einem Ausweichen auf mit Kunststoff laminierte oder beschichtete Papierverpackungen führt. Diese stehen in der Kritik, weil sie die Menge an Verpackungsabfällen erhöhen und der enthaltene Kunststoff nicht recycelt werden kann.

„Wir fordern nun die Mitgliedstaaten auf, für materialneutrale Regelungen zu sorgen, damit jedes Verpackungsmaterial seine Stärken zum Wohle der Umwelt, des Klimas und der Verbraucher ausspielen kann“, so Engelmann.

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Positiv bewertet die IK dagegen die generellen Ausnahmen für Gefahrgutverpackungen, die bereits auf UN-Ebene global reguliert sind. Richtig ist zudem, dass Verpackungsverbote auch in Zukunft nur durch Gesetze beschlossen werden können und nicht durch alleinigen Beschluss der Kommission.

Rezyklatmangel für KMUs

Enttäuscht ist die IK darüber, dass der Vorschlag für ein Gutschriftensystem zur Flexibilisierung der verbindlichen Rezyklateinsatzquoten keine Mehrheit fand. „Schon heute ist klar, dass es nicht genügend zugelassene Rezyklate zur Erfüllung der Einsatzquoten für Lebensmittelverpackungen geben wird. Um den Rezyklatmangel, vor allem im Bereich der PE- und PP-Kunststoffe, für die Lieferketten abzumildern, braucht es eine flexible Verrechnung der Rezyklatanteile“, so Dr. Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. Der Verband befürchtet, dass vor allem kleine und mittlerer Unternehmen Probleme haben werden, an die geforderten Rezyklate zu gelangen.

EU-Verpackungsverordnung behindert Kreislaufwirtschaft

Auch Ingemar Bühler, Hauptgeschäftsführer von Plastics Europe Deutschland, zeigt sich enttäuscht: „Das EU-Parlament leistet der Kreislaufwirtschaft einen Bärendienst. Die Änderungen der EU-Verpackungsverordnung beinhalten willkürlich wirkende Verbote für recycelbare Einwegkunststoffverpackungen, die weder durch eine Folgenabschätzung noch einen Nachweis des Umweltnutzens gestützt werden. Anstelle von Verboten solle die EU-Verpackungsverordnung vielmehr Investitionsanreize schaffen, um die europäischen Ziele einer Kreislaufwirtschaft zu erreichen.“ mg

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