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News 11. März 2024

PPWR: Kunststoff-Bashing selbst in der EU

Angesichts des Kompromissvorschlags zur PPWR steh fest: Der Kampf für faire und effektive EU-Verpackungsregeln und eine echte Kreislaufwirtschaft geht weiter

Günter Kögel, Chefredakteur der K-ZEITUNG: „Ziel der PPWR ist es doch, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern, und nicht Kunststoff als Verpackungsmaterial zu dämonisieren.“
Günter Kögel, Chefredakteur der K-ZEITUNG: „Ziel der PPWR ist es doch, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern, und nicht Kunststoff als Verpackungsmaterial zu dämonisieren.“

Zwei Monate hat das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten über einen Kompromissvorschlag zur EU-Verpackungsverordnung PPWR diskutiert und am 4. März 2024 das Ergebnis vorgelegt. Zum Glück hat die EU-Kommission diesen Vorschlag (noch) nicht angenommen. Denn beim Inhalt des Kompromissvorschlags wird schnell klar: Kunststoffexperten waren entweder im Verhandlungsteam nicht dabei oder konnten sich gegen die offensichtliche Mehrheit der Plastikgegner nicht durchsetzen.

Beim PPWR spielt die Zeit für den Kunststoff

Nachdem die juristische Prüfung des Kompromissvorschlags kaum vor den nächsten Wahlen für das EU-Parlament im Juni zu schaffen ist, passiert jetzt das, was häufig in der EU passiert: Es dauert – aller Voraussicht nach bis Anfang 2025. Dann will sich das neue EU-Parlament mit dem PPWR befassen. Doch in diesem Fall spielt die Zeit für den Kunststoff. Denn die Hoffnung besteht, dass einige Passagen der Verordnung, die Kunststoffe als Verpackungsmaterial benachteiligen, doch noch geändert werden.

Denn nachdem gleich mehrere Vorschläge zu Verboten, Mehrwegquoten, Recyclinganforderungen und Einsatzquoten für Rezyklate nur für Kunststoffverpackungen gelten oder Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien vorsehen, haben mehrere Verbände ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Das Ergebnis: Vorgaben, die nur Kunststoffverpackungen verbieten oder zur Wiederverwendung verpflichten oder faserbasierte Verbundverpackungen von den Rezyklateinsatzquoten ausnehmen, verstoßen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der EU, weil keine objektiven Gründe für eine solche Ungleichbehandlung vorliegen.

Mit dem neuen Rechtsgutachten ist die einseitige Diskriminierung von Kunststoffverpackungen durch die EU aller Voraussicht nach vom Tisch.
EU-Sonderregeln für Kunststoffverpackungen nicht rechtens
Nach einem neuen Rechtsgutachten zur EU-Verpackungsverordnung PPWR sind die Sonderregeln für Kunststoffverpackungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
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Eine rechtlich angreifbare Verpackungsverordnung kann sich die EU aber nicht leisten. Denn betroffene Unternehmen können gegen die Regelungen der PPWR direkt klagen und sie gerichtlich überprüfen lassen. Dies macht doch Hoffnung, dass dem Plastik-Bashing der EU noch ein Riegel vorgeschoben wird, und die PPWR das eigentliche Ziel erfüllt, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die IK will die gewonnene Zeit bestmöglich nutzen, um weiterhin für faire und effektive Verpackungsregeln zu kämpfen. Wir wünschen viel Erfolg, denn: Ziel der PPWR ist es doch, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern, und nicht Kunststoff als Verpackungsmaterial zu dämonisieren.

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Ein Bärendienst für Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz: Die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als 5 % Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten führt dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recycelbare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt werden.
PPWR bleibt Armutszeugnis für die EU-Bürokratie
Anstelle von gleichen Regeln für alle Materialien enthält der Vorschlag zum PPWR weiterhin ökologisch und rechtlich unbegründete Sonderregeln für Kunststoff.

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