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News 5. März 2024

PPWR bleibt Armutszeugnis für die EU-Bürokratie

Anstelle von gleichen Regeln für alle Materialien enthält der Vorschlag zum PPWR weiterhin ökologisch und rechtlich unbegründete Sonderregeln für Kunststoff.

Ein Bärendienst für Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz: Die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als 5 % Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten führt dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recycelbare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt werden.
Ein Bärendienst für Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz: Die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als 5 % Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten führt dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recycelbare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt werden.

Nach der am 4. März 2024 erfolgten Einigung der Verhandler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten über neue Regeln für Verpackungen in der EU kritisieren die Hersteller von Kunststoffverpackungen die zahlreichen Sonderregeln für Verpackungen aus Kunststoff und Ausnahmen für Papier- und Kartonverpackungen.

Anstatt die Menge an Verpackungsabfällen wirksam zu reduzieren und der Wirtschaft klare und umsetzbare Regeln zu geben, würden die gestern beschlossenen Regelungen zu mehr Verpackungsabfällen, schlechter recycelbaren Verpackungen und einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen ruft daher Kommission, Rat und Parlament dazu auf, bei der juristischen Überprüfung für faire und effektive Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu sorgen.

Gleiche Regeln für alle Materialien gefordert

Viele der Regelungen zu Verpackungsverboten, Mehrwegquoten, Recyclinganforderungen und Einsatzquoten für Rezyklate gelten nur für Kunststoffverpackungen oder sehen Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien vor. Dabei hatte ein von IK, EUPC und Elipso in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gezeigt, dass solche unterschiedlichen Regelungen von Verpackungsmaterialien mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den EU-rechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, da keine sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen und diese auch nicht mit den Zielen der PPWR vereinbar ist.

Klare und rechtssichere Regelungen nötig

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„Wir fordern die Entscheider auf, die unrechtmäßigen Sonderregeln zu streichen und gleiche Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu schaffen“, so Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. „Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie der vorläufigen Einigung zustimmen kann. Wir sehen in der Überprüfung des Kompromisses die Chance, klare und vor allem rechtssichere Regelungen zu treffen“, so Engelmann

„Verbote und Wiederverwendungsvorgaben ausschließlich für Kunststoffverpackungen stehen im klaren Widerspruch zu den Zielen der PPWR. Anstelle zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen, führen sie lediglich zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien, zum Beispiel Papier- und Kartonverpackungen, die im Vergleich zu Kunststoffverpackungen oft weniger nachhaltig sind“, erklärt Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen.

Freibrief für ökologisch bedenkliche Verbundverpackungen

Schlimmer noch: Die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als 5 % Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten führt sogar dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recycelbare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt werden. Deshalb warnt Dr. Schmidt eindringlich vor den Folgen der Sonderregeln im aktuellen Vorschlag zum PPWR: „Insgesamt begünstigen die Sonderregelungen eine Verschiebung hin zu dickeren und schwereren Verpackungsmaterialien und damit zu mehr Verpackungsmüll und mehr CO2-Emissionen. Das ergibt ökologisch keinen Sinn!“

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