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News 24. August 2018

Verpackungsdesign neu denken

Der BVSE unterstützt die Definition recyclinggerechten Designs der Zentralen Stelle. Allerdings seien für die Umsetzung noch Nachbesserungen nötig.
Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des BVSE begrüßt die Einführung von Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit.
Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des BVSE begrüßt die Einführung von Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit.

Der BVSE unterstützt die Definition recyclinggerechten Designs der Zentralen Stelle. Allerdings seien für die Umsetzung noch Nachbesserungen nötig.

Der BVSE begrüßt die von der Zentralen Stelle vorgelegte "Orientierungshilfe zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von systempflichtigen Verpackungen". Mit der Orientierungshilfe werden die zentralen Kriterien für das recyclinggerechte Design von Verpackungen definiert.

"Aus unserer Sicht ist damit das Ziel erreicht worden, Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von systempflichtigen Verpackungen aufzustellen. Das ist eine ganz wichtige Hilfestellung für Produktentwickler und Hersteller, denn die deutlich erhöhten und sehr anspruchsvollen Recyclingquoten lassen sich in Zukunft, gerade im Kunststoffbereich, nur erreichen, wenn grundlegende Änderungen, insbesondere beim Verpackungsdesign, vorgenommen werden", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des BVSE-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Begriff "hochwertiges werkstoffliches Recycling" problematisch

Der BVSE warnt in seiner Stellungnahme allerdings vor dem Gebrauch des Begriffes "hochwertiges werkstoffliches Recycling". Da es für diesen Begriff keine Legaldefinition gebe, weder in der EU-Abfallrahmenrichtlinie noch im Verpackungsgesetz, lade dies zu unnötigen Missverständnissen ein. "Um die Quotenvorgaben des VerpackG umzusetzen, benötigen die Beteiligten die Breite aller Verwertungsverfahren, also auch die sprichwörtliche Parkbank", betont der BVSE in seiner Stellungnahme. Es sei zielführender, im Text der Orientierungshilfe durchgängig die Bezeichnung "Recyclingfähigkeit" zu verwenden. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass sowohl die Mischkunststoff-Recyclate wie auch die hieraus hergestellten Endprodukte nicht als "minderwertig" eingestuft werden.

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Kommunikation mit dem Verbraucher

Die Umsetzung der Orientierungshilfe in die Praxis wird nach Einschätzung des BVSE allerdings noch Änderungsbedarf ergeben. Deswegen begrüße der BVSE die in § 21 Absatz 3 VerpackG vorgegebene jährliche Veröffentlichung von Mindeststandards durch die Zentrale Stelle. Dadurch werde die notwendige Überprüfung der Orientierungshilfe in regelmäßigen Abständen gewährleistet. "Allerdings darf die Arbeit der Zentralen Stelle hier nicht aufhören. Wir müssen auch in den Bereichen Verbraucherkommunikation und qualitativ optimierte Sammlungen noch erhebliche Anstrengungen unternehmen", fordert Rehbock.

pl

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