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News 13. Februar 2024

EU-Verpackungsverordnung: Sonderfall Transportverpackungen?

Eine Reihe von Industrieverbänden fordert Nachbesserungen bei der geplanten EU-Verpackungsverordnung im Hinblick auf Transportverpackungen.

Im Hinblick auf Transportverpackungen muss die geplante EU-Verpackungsverordnung geschärft werden, fordern europäische Verbände.
Im Hinblick auf Transportverpackungen muss die geplante EU-Verpackungsverordnung geschärft werden, fordern europäische Verbände.

Die Verbände – dazu gehören Plastics Europe, PET Europe und Toy Industries of Europe – drängen EU-Parlament, EU-Umweltrat und EU-Kommission, sich während der laufenden Trilog-Verhandlungen zur Verpackungsverordnung (PPWR) auf effektive und realistische Maßnahmen für Transportverpackungen zu einigen. Die Maßnahmen sollten die tatsächlichen Auswirkungen berücksichtigen, die die Wiederverwendungsverpflichtungen auf bestimmte Verpackungsformate und verwandte Produkte haben.

Sinnvolle Ausnahmeregelungen gefordert

„Während wir anerkennen, dass die Wiederverwendung eine Rolle bei der Beschleunigung der Kreislauffähigkeit von Verpackungen spielt, sollten Ausnahmeregelungen gelten, wenn die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen nicht das beste Gesamtergebnis für die Umwelt liefert oder wenn die Wiederverwendung aufgrund der spezifischen Anforderungen der verpackten Produkte, der Auswirkungen auf die Verpackungsleistung und folglich auf die Transport- und Lebensmittelsicherheit keine praktikable Option ist“, fordern die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Sie argumentieren, dass flexible Transportverpackungen wie Schüttgutbehälter, Palettenumhüllungen, Schrumpffolien und Stretchfolien speziell der Ladungsstabilität dienen, um die Ladung zu sichern und mögliche Unfälle und Schäden zu vermeiden. Palettenumhüllungen ermöglichen die Vereinheitlichung von Gütern, indem sie mehrere Artikel zu einer einzigen, handhabbaren Ladung machen. Dies ermögliche eine effiziente Handhabung beim Be- und Entladen sowie bei der Lagerung und reduziere den Zeit- und Arbeitsaufwand für diese Prozesse.

Flexible Verpackungen dienen demnach auch als Schutzbarriere gegen äußere Einflüsse, was entscheidend sei für die Einhaltung von Hygienestandards für Verpackungen, die mit Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten oder Produkten in Berührung kommen, die empfindlich auf Feuchtigkeit oder Verunreinigungen reagieren können. Dies gilt auch für isolierte Transportverpackungen, die in erster Linie für den Transport von Medikamenten/Impfstoffen, Arzneimitteln oder Lebensmitteln über lange Strecken unter Aufrechterhaltung der Kühlkette verwendet werden. Die Verbände schlagen daher vor, flexible Transportverpackungen und Isolierverpackungen von den Wiederverwendungsverpflichtungen auszunehmen.

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Flexible Transportverpackungen hochgradig rezyklierbar

Die genannten Verpackungsformate sind nach Darstellung der Verbände außerdem leicht zu sammeln sowie in hohem Maße wiederverwertbar und könnten mit erheblichen Anteilen an recycelten Kunststoffen hergestellt werden, was sich positiv auf die Erhöhung der Recyclingquoten auswirke. Jede Substitution sollte bei der Festlegung von Mindestanforderungen an das Recycling in großem Maßstab geprüft werden.

Die Eigenschaften und Leistungen von Schutz- und flexiblen Transportverpackungen könnten durch Wiederverwendung überdies nicht garantiert werden. So würden beispielsweise die Polster- oder Dehnungseigenschaften des Materials mit jeder Verwendung abnehmen.

Verpackungsverordnung sollte Anforderungen berücksichtigen

„Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf, bei der Festlegung von Wiederverwendungsverpflichtungen für Transportverpackungen die besonderen Anforderungen dieser Verpackungsformate zu berücksichtigen, um zu verhindern, dass unverhältnismäßige oder nicht realisierbare Zielvorgaben zu Unterbrechungen der Lieferketten führen, die sich negativ auf die Effizienz des Warentransports und auf Unternehmen auswirken, die auf eine zuverlässige und sichere Logistik angewiesen sind“, so die Verbände.

Da die Entwicklung von Wiederverwendungssystemen und die Rückwärtslogistik erhebliche Investitionen und eine Umstrukturierung von Prozessen und Lieferketten erforderten, sollten alle Wiederverwendungsverpflichtungen erst ab 2030 gelten, damit die Unternehmen die nötige Zeit haben, diese Systeme aufzubauen und umzusetzen.

Die seit Anfang März laufenden Trilog-Verhandlungen zur Verpackungsverordnung sollen bis spätestens Anfang März 2023 abgeschlossen sein. sk

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