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Additive 4. Februar 2022

Titandioxid: Beim Mischen bleibt Einstufung erhalten

Welchen Einfluss hat das Mischen von Pulvern auf die Einstufung von titandioxidhaltigen Pulvern? Eine Messstudie vom Verband der Mineralfarbenindustrie gibt jetzt Klarheit.
Knappes und teures Pulver: Titandioxid wird in der Kunststoffverarbeitung als Weißpigment gebraucht. Häufig wird es mit anderen Pulvern vermischt. Ein Messstudie zeigt: Das Mischen ändert Einstufung des Titandioxid nicht.
Knappes und teures Pulver: Titandioxid wird in der Kunststoffverarbeitung als Weißpigment gebraucht. Häufig wird es mit anderen Pulvern vermischt. Ein Messstudie zeigt: Das Mischen ändert Einstufung des Titandioxid nicht.

Welchen Einfluss hat das Mischen von Pulvern auf die Einstufung von titandioxidhaltigen Pulvern? Eine Messstudie vom Verband der Mineralfarbenindustrie gibt jetzt Klarheit.

Können die Einstufungen seitens der Hersteller für ihr Titandioxid einfach auf Pulvermischungen, dies das jeweilige Titandioxid enthalten, übertragen werden? Für Verarbeiter, die Pulvermischungen mit Titandioxid herstellen, ist dies bislang unklar.

Einstufung von Titandioxid-Pulvern verbindlich

Zum Hintergrund: Die Einstufung von Titandioxid-Pulvern in der CLP-Verordnung als Karzinogen, Kategorie 2 ist seit Oktober 2021 verbindlich umzusetzen. Der komplexe Einstufungseintrag stellt sowohl Hersteller als auch Verarbeiter von Titandioxid vor Herausforderungen.

Um die Hersteller titandioxidhaltiger Pulvermischungen zu unterstützen, hat der Verband der Mineralfarbenindustrie (VDMI) untersucht, ob der Mischvorgang sich auf den aerodynamischen Durchmesser der Titandioxid-Partikel auswirkt und so ein einstufungspflichtiges Gemisch entstehen könnte. Diese Studie wurde jetzt mit der Auswertung von insgesamt 31 Proben abgeschlossen.

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Als entscheidende Größe für die Einstufung von sowohl reinen Titandioxidpulvern als auch pulverförmigen Gemischen, die Titandioxid enthalten, gilt der aerodynamische Durchmesser der Partikel. Gleichzeitig ist er eine neue Größe im Rahmen der Einstufung.

Der aerodynamische Durchmesser beschreibt das Sinkverhalten von Partikeln in der Luft, nicht deren physische Größe. Einzustufen sind Titandioxidpulver oder Pulvermischungen, die 1 % oder mehr titandioxidhaltige Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 µm enthalten. Diese Produkte müssen dann den Warnhinweis H351, das Signalwort „Gefahr!“ sowie das Gefahrenpiktogramm GHS08 tragen.

Verarbeiter, die Pulvermischungen herstellen, in der Zwickmühle

Während viele Titandioxid-Hersteller durch Messungen zeigten, dass ihre Produkte nicht den Einstufungskriterien entsprechen, blieb zunächst unklar, ob dies einfach auf titandioxidhaltige Pulvermischungen übertragen werden kann. Der Mischungsvorgang könnte den aerodynamischen Durchmesser der enthaltenen Titandioxidpartikel verändern.

Verarbeiter, die Pulvermischungen herstellen, stecken damit in einer Zwickmühle: Die Informationen ihrer Lieferanten sind für sie die erste verlässliche Informationsquelle. Gleichzeitig wissen sie aber nicht, ob sie diese Einstufung auf ihre Mischungen übertragen können – und das bei einer großen Vielfalt an unterschiedlichen Mischungen.

Die im VDMI organisierten Hersteller titandioxidhaltiger Pulvermischungen haben in einer Messstudie den Einfluss des Mischvorgangs auf den aerodynamischen Durchmesser untersucht. Mit verschiedenen Modellmischungen wurde gezielt der Einfluss des Mischungspartners, des Mischungsverhältnisses und der gewählten Mischmethode untersucht.

Das Ergebnis: Bei allen Mischungen und Verfahren zeigte sich kein signifikanter Einfluss auf den Anteil von Partikeln mit aerodynamischem Durchmesser bis 10 µm. Die gemessenen Werte lagen mehrere Größenordnungen unter dem für die Einstufung relevanten Grenzwert von 1 %.

Im Oktober 2019 stufte die EU-Kommission pulverförmiges Titandioxid als verdächtiges Karzinogen ein. Der VDMI warnte im März 2020 in einem Interview mit der K-ZEITUNG vor den Folgen.

mg

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