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Recycling 24. Januar 2024

Lieferkettengesetz im Kunststoffrecycling nicht umsetzbar

Recyclingverbände fordern Ausnahmeregelung für Abfälle im Lieferkettengesetz

Die Recyclingverbände fordern eine Ausnahmeregelung für Abfall im Lieferkettengesetz und verweisen unter anderem darauf, dass die Produkte bereits einer Lieferkettenprüfung unterzogen wurden und deshalb als Abfall nicht erneut geprüft werden müssen.
Die Recyclingverbände fordern eine Ausnahmeregelung für Abfall im Lieferkettengesetz und verweisen unter anderem darauf, dass die Produkte bereits einer Lieferkettenprüfung unterzogen wurden und deshalb als Abfall nicht erneut geprüft werden müssen.

In einem Schreiben an die FDP-Bundestagsfraktion fordert der BVSE gemeinsam mit den anderen Branchenverbänden BDE, BDSV und VDM eine Ausnahmeregelung für Abfälle in der beabsichtigten europäischen Lieferkettenrichtlinie analog zur EU-Konfliktmineralverordnung.

Rückverfolgbarkeit bei Abfällen nicht realisierbar

Denn die Unternehmen stoßen bei der Rückverfolgbarkeit zum Ursprungsrohstoff an Grenzen. So ist es den Recyclingunternehmen schlichtweg nicht möglich, die angelieferten Abfälle bis zum Ursprungsrohstoff zurückzuverfolgen, wie dies im Rahmen der vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten gefordert würde. Dies machten die Verbände in ihrem gemeinsamen Brief deutlich.

Dies liege zum einen an der Vielzahl der Betriebe und Abfallerzeuger, die Material anliefern, und zum anderen daran, dass Abfälle von Handwerksbetrieben oder aus Baumaßnahmen vermischt und in unterschiedlichen Qualitäten bei den Recyclern eintreffen. Zudem wurden vermischte Abfälle bereits in ihrem früheren Leben als Produkte einer Lieferkettenprüfung unterzogen.

Ausnahmeregelung soll inländische Abfallbehandlung sicherstellen

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Es dürfe nicht sein, dass eine Fallkonstellation, in der Produkte hergestellt oder ohne entsprechende Prüfung in Verkehr gebracht wurden, bevor das Lieferkettengesetz in Kraft getreten ist, zulasten der Entsorgungswirtschaft geht, betonten die Verbände in ihrem gemeinsamen Schreiben. Eine Ausnahmeregelung analog der EU-Konfliktmineralienverordnung könne dazu beitragen, die Unsicherheiten für Recyclingunternehmen im Zusammenhang mit der Lieferkettenverantwortung zu minimieren und die Lieferkette zu schützen, die die inländische Abfallbehandlung sicherstellt, hoben die Verbände hervor.

Der Rat der Europäischen Union, das EU-Parlament und die EU-Kommission haben sich im Dezember auf einen Kompromiss zur EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt, die Unternehmen verpflichten soll, den Schutz der Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu garantieren. Mit neuen Vorschlägen wollen die Freien Demokraten nun noch Veränderungen am Entwurf erwirken. Mit dem Appell an die Freien Demokraten setzt der BVSE gemeinsam mit drei anderen Verbänden darauf, die Ausnahmeregelung für Abfälle, die bisher im Gesetzesentwurf unberücksichtigt blieb, nochmals in den politischen Prozess einzubringen.

Harsche Kritik am EU-Lieferkettengesetz hatte Ende 2023 auch der Verband der Chemischen Industrie VCI geäußert und die drohenden Verschärfungen als völlig inakzeptabel bezeichnet. Mehr dazu in diesem Beitrag der K-ZEITUNG. gk

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