Direkt zum Inhalt
Messe 29. Juli 2021

Förderprogramm unterstützt Aussteller bei Messeneustart

Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten für den Messeneustart ab Oktober 2021 finanzielle Unterstützung durch ein Förderprogramm vom Bund.
Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 250 Mitarbeiern können über ein Förderprogramm finanzielle Unterstützung für ihren Messeneustart erhalten.
Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 250 Mitarbeiern können über ein Förderprogramm finanzielle Unterstützung für ihren Messeneustart erhalten.

Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten für den Messeneustart ab Oktober 2021 finanzielle Unterstützung durch ein Förderprogramm vom Bund.

In Zusammenarbeit mit dem Auma – Verband der deutschen Messewirtschaft hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Förderprogramm für den Messeneustart aufgesetzt, das kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrer Teilnahme als Aussteller auf deutschen internationalen Messen finanziell unterstützt. Damit will die Bundesregierung gezielt das Exportmarketing der Unternehmen hierzulande stärken und fördern. Das Programm startet im Oktober 2021 und soll bis Ende 2022 laufen.

Finanzielle Hilfe beim Messeneustart

Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des Auma: „Die Förderung kleiner und mittelständischer Aussteller ist ein wichtiges Signal für den Neustart in unserer Branche, die seit März 2020 mit Ausnahmen im Lockdown ist. Es unterstützt gezielt das Messemarketing der Unternehmen, um neue Kunden zu gewinnen, neue Märkte zu erschließen und bestehende Geschäftskontakte zu festigen. Gerade nach dem langen, Corona-bedingten Stillstand sind kleine und mittelständische Unternehmen dringend auf Impulse durch Messen angewiesen, weil sie hier ihre Innovationen direkt präsentieren und Kunden persönlich ansprechen können.“

Förderprogramm unterstützt bei Standmiete und Standbau

Ad

Das neue Programm fördert Einzelbeteiligungen von Ausstellern an ausgewählten Messen. Teilnehmen können Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die nach der EU-Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören und damit weniger als 250 Mitarbeiter haben und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz erwirtschaften.

Die Förderung umfasst einen Zuschuss bei den Kosten für Standmiete und Standbau von bis zu 12.500 EUR.

Detaillierte Informationen zur Beantragung der Förderung erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Liste der internationalen Messen, auf denen Aussteller von der Bundesförderung profitieren können, ist beim Auma abrufbar.

gk

Passend zu diesem Artikel