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Fakuma

Durchführungskonzept für Fakuma in Vorbereitung

Die 27. Fakuma rüstet sich mit einem Durchführungskonzept für den nächsten Messeauftritt vom 13. bis 17. Oktober 2020.
Die 27. Fakuma rüstet sich mit einem Durchführungskonzept für den nächsten Messeauftritt vom 13. bis 17. Oktober 2020.

Die 27. Fakuma rüstet sich mit einem Durchführungskonzept für den nächsten Messeauftritt vom 13. bis 17. Oktober 2020.

Nachdem das Land Baden-Württemberg vor kurzem einen Entwurf einer Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus bei Messeveranstaltungen veröffentlicht hat, entsteht derzeit in enger Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden, dem Standortbetreiber Messe Friedrichshafen und dem Messeunternehmen Schall ein Durchführungskonzept für die Fakuma, um alle aus der Corona-Pandemie resultierenden Vorgaben zu erfüllen.

Fakuma steht in den Startlöchern

Bekanntlich ist in diesem Jahr der Corona-Pandemie alles anders als gewohnt – viele Fachveranstaltungen mussten abgesagt werden. Doch laut Veranstalter steht die Fakuma in den Startlöchern Mit der Absichtserklärung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 23. Juni 2020, dass ab dem 1. September 2020 wieder Messen mit mehr als 1.000 beteiligten Personen stattfinden dürfen, wechselt der Messeveranstalter P. E. Schall mit seinem Projektteam für die Organisation der Fakuma 2020 vom Wartemodus in den Durchführungsmodus. In enger Abstimmung mit den zuständigen Ämtern, dem Standortbetreiber Messe Friedrichshafen und dem Messeunternehmen Schall entsteht zurzeit ein Durchführungskonzept, das in wenigen Tagen zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Erklärtes Ziel von Schall ist es, bis spätestens Ende Juli 2020 den Ausstellern und Kooperationspartnern grünes Licht für die Fakuma 2020 geben zu können.

Abwarten erzwungen

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Aussteller, Kooperationspartner und Fachbesucher warten längst auf konkrete Informationen und Zusagen, doch behördliche Vorgaben haben ein Abwarten erzwungen, gibt der Veranstalter bekannt. Als Maßstab für die weiteren Planungen der Messebetreiber und Messeveranstalter haben das Wirtschafts- und das Sozialministerium Baden-Württemberg zur Durchführung von Messen Hygienevorgaben erarbeitet. „Unsere Messestandorte ermöglichen bereits ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sie sind schon jetzt gut vorbereitet. Zum Beispiel durch Zutritts-Kontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmeranzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raum-/Hallengröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume“, erklärte die Baden-Württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Besucherzahlen bei großen Messen würden differenziert betrachtet, da sich nicht alle Besucher gleichzeitig auf der Messe aufhalten; vielmehr verteilen sich die Besucherströme sowohl über einen Messetag als auch über alle Messetage hinweg, was eine kontrollierte Steuerung zulässt.

sl

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