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Technik 16. November 2020

Nicht alle EPS/Styropor-Boxen vom Verbot betroffen

Die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung betrifft EPS-Lebensmittelverpackungen für den Sofort-Verzehr, aber keine Transportboxen für Fisch, Eis und Torten.
Zur Erleichterung vieler Fischer gilt die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung nicht für EPS/Styropor-Transportboxen für Fisch, Fleisch, Eis und Torten.
Zur Erleichterung vieler Fischer gilt die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung nicht für EPS/Styropor-Transportboxen für Fisch, Fleisch, Eis und Torten.

Die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung betrifft EPS-Lebensmittelverpackungen für den Sofort-Verzehr, aber keine Transportboxen für Fisch, Eis und Torten.

Am 6. November 2020 hat der Bundesrat die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung verabschiedet, durch die bestimmte Lebensmittelverpackungen - darunter auch Verpackungen aus EPS/Styropor - für den Außer-Haus-Verzehr (To-go-Verpackungen) ab 3. Juli 2021 in Deutschland nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

In der Berichterstattung über die Verordnung wird in diesem Zusammenhang häufig von Verpackungen aus Styropor oder Schaumkunststoffen gesprochen. Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen klar, welche Produkte in diesem Segment zukünftig verboten sind – und welche weiter genutzt werden können:

Verbote nur für To-Go-Verpackungen aus expandiertem Polystyrol

Zukünftig verboten sind Einwegkunstoff-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol, wenn das darin enthaltene Lebensmittel

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  1. dazu bestimmt ist, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht, und
  2. in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt wird und
  3. ohne weitere Zubereitung verzehrt werden kann.

Neben diesen To-go-Verpackungen sind auch Getränkebehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol zukünftig nicht mehr erlaubt.

EPS-Boxen für Frischfisch und Fleisch, Eis und Torten fallen nicht unter das Verbot

Andere EPS-Verpackungen sind von dem Verbot ausdrücklich nicht betroffen. In einem überarbeiteten Entwurf für Leitlinien zur einheitlichen Auslegung der Richtlinie hat die EU-Kommission explizit klargestellt, dass beispielsweise EPS-Boxen für Frischfisch und Fleisch, Eis und Torten nicht unter das Verbot fallen.

Wie IK erklärt, beruhen die europaweiten Verbote auf „sehr vagen Analysen von Strandfunden“. Der Verband der Kunststoffverpacker hatte dabei schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Zusammenfassung verschiedener Funde in der Kategorie „Plastik-/ Styropor-Bruchstücke“ falsch ist. IK bedauert, dass dadurch in der Politik fälschlicherweise der Eindruck entstanden ist, dass es sich bei den Funden um Verpackungen aus expandiertem Polystyrol handelt.

EPS ist sehr gut recyclingfähig und wird schon seit langem recycelt

Verpackungen aus expandiertem Polystyrol (EPS/airpop) lassen sich sehr gut recyceln, da sie ausschließlich aus Polystyrol besteht. In Deutschland werden fast 50 % des Materials erfolgreich werkstofflich recycelt (Quelle: Conversio-Studie von 2017 zu den EPS-Abfallströmen). Die gebrauchten Teile werden zerkleinert und leben als Zusatzstoffe in neuen Verpackungen oder auch im Bau neuer Häuser weiter.

Neben dem mechanischen Recycling lassen sich Verpackungen aus EPS auch wieder durch einfache Schmelzprozesse in ihren Ursprungsstoff umwandeln. Der neu gewonnene Recyclingkunststoff kann dann zur Herstellung neuer Kunststoffe verwendet werden.

gk

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