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Märkte 20. Januar 2022

EU streicht EEG-Ausgleich für Recyclingunternehmen

Verbände kritisieren, dass Recyclingunternehmen nach den überarbeiteten EU-Leitlinien die EEG-Ausgleichsregelung nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Sortieranlage für Kunststoffabfall.
Sortieranlage für Kunststoffabfall.

Verbände kritisieren, dass Recyclingunternehmen nach den überarbeiteten EU-Leitlinien die EEG-Ausgleichsregelung nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Enttäuscht zeigen sich die Verbände BVSE und VDM darüber, dass bei den überarbeiteten EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (CEEAG) die "Rückgewinnung sortierter Werkstoffe" aus der Liste der beihilfefähigen Wirtschaftszweige herausgenommen wurde.

Kein EEG-Ausgleich trotz Steigerung der Ressourceneffizienz

Wie die Verbände betonen, ist die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus aufbereiteten Abfällen nachweislich ein wichtiger Bestandteil zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zur Sicherung der Rohstoffversorgung und somit zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft.

Benachteiligung der Recyclingbranche gegenüber Herstellern von Neuware

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Für BVSE-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock ist es völlig kontraproduktiv und inakzeptabel, wenn im Rahmen der EEG-Ausgleichsregelung beispielsweise die Herstellung von Verpackungen aus Neuware steuerlich besser gestellt wird und sogar beihilfeberechtigt ist, während die Herstellung von Recyclaten in allen Belangen benachteiligt wird."
Für BVSE-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock ist es völlig kontraproduktiv und inakzeptabel, wenn im Rahmen der EEG-Ausgleichsregelung beispielsweise die Herstellung von Verpackungen aus Neuware steuerlich besser gestellt wird und sogar beihilfeberechtigt ist, während die Herstellung von Recyclaten in allen Belangen benachteiligt wird."

"Es ist daher völlig kontraproduktiv und inakzeptabel, wenn beispielsweise die Herstellung von Verpackungen aus Neuware steuerlich besser gestellt wird und sogar beihilfeberechtigt ist, während die Herstellung von Rezyklaten in allen Belangen benachteiligt wird. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen", erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des BVSE-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

"Dass Recyclingunternehmen die "Besondere Ausgleichsregelung" nicht in Anspruch nehmen können, ist paradox, weil die Leitlinien die Beihilfefähigkeit von Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch den Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe explizit vorsehen", kritisiert auch Kilian Schwaiger, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands Deutscher Metallhändler (VDM).

"Fragwürdiges politisches Signal"

Beide Verbände betonen, dass die Recyclingwirtschaft dafür sorgt, dass sie genügend Sekundärrohstoffe für die verarbeitende Industrie zur Verfügung stellt und dadurch die Abhängigkeit von Primärrohstoffen verringert. Diese Entscheidung sei daher ein "fragwürdiges politisches Signal" in Richtung Recyclingwirtschaft.

Mehr zum Thema, wie die EU die Kreislaufwirtschaft ausbremst, lesen Sie in diesem Beitrag, den die K-ZEITUNG schon bei der Vorstellung des fragwürdigen EU-Entwurfs veröffentlicht hat.

gk

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