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Coronavirus 18. Mai 2021

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht verlängert

Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde nicht verlängert.  Der BDU empfiehlt 5 Maßnahmen zur Unternehmenssicherung.
Die Politik hat die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht verlängert. Unternehmer müssen jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen um ihr Unternehmen zu sichern.
Die Politik hat die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht verlängert. Unternehmer müssen jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen um ihr Unternehmen zu sichern.

Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde nicht verlängert.  Der BDU empfiehlt 5 Maßnahmen zur Unternehmenssicherung.

Die Politik hat die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für alle Firmen nicht mehr verlängert. Das von dieser Entscheidung ausgehende politische Signal findet auch die Unterstützung von Ralf Strehlau, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU). „Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Pandemie ist dies der richtige Zeitpunkt.  Die Unternehmen – egal, ob überschuldet oder zahlungsunfähig – müssen seit 1. Mai wieder alle rechtlichen Regelungen bei eingetretener Insolvenz beachten. Das bedeutet: Es gilt, dringend einen ehrlichen Kassensturz zu machen.“

Bestandsaufnahme nach Wiederinkrafttreten der Insolvenzantragspflicht

Der BDU und die Restrukturierungsexperten seines Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung empfehlen, dabei neben der Bestandsaufnahme hinsichtlich der aktuellen Liquidität insbesondere einen starken Fokus auf die Transformation ihrer Geschäftsgrundlage zu legen. Burkhard Jung, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung: „Die Unternehmen müssen ganz schnell den Schalter umlegen und nach vorne denken. Denn ein weiter so, wie vor Corona wird es für viele nicht geben können. In den letzten Wochen wurde stark über eine drohende Insolvenzwelle, die Frage der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten sowie die Gewährung weiterer Hilfen gesprochen. In der jetzt offensichtlich ausklingenden Pandemiephase sind aber wieder aktive, auf die unternehmerische Zukunft ausgerichtete Entscheidungen gefragt!“ Deutlich zu kurz gekommen sei leider in der öffentlichen – aber auch unternehmerischen Wahrnehmung – die Frage, wie es jetzt für viele Firmen und Organisationen weitergehen kann. Fünf Handlungsfelder spielen aus Sicht der Unternehmensberater aus dem BDU eine wichtige Rolle. Diese gelte es, selbstkritisch zu analysieren und zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln, um kraftvoll aus der Krise beziehungsweise aus der Sondersituation herauszukommen:

1. Kassensturz und Planung machen

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Es ist eine sachgerechte Analyse der eigenen Situation notwendig. Dabei sollte insbesondere beachtet werden, ob beispielsweise die Liquidität nur deshalb positiv ist, weil Finanzämter, Sozialversicherungsträger und/oder Vermieter ihre Ansprüche gestundet haben. Wann werden diese Beträge fällig? Und: An eine fundierte Planung denken: Das Bestehende sinnvoll zu verändern funktioniert nur, wenn die Unternehmen wissen, wo sie stehen und wie sie sich ohne und mit Maßnahmen entwickeln.

Neustart nach Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die bisherigen staatlichen Hilfen haben in der Corona-Krisenzeit für die Unternehmen eine wichtige Unterstützung dargestellt. Perspektivisch reichen sie aber nicht aus.

2. Wieder-Anlauf managen

Wenn die Auftragslage bzw. die Auslastung wieder anzieht, wird die Liquidität zunächst durch einen erhöhten Working Capital-Bedarf in Anspruch genommen. Verschärft werden könnte die Situation dadurch, dass die Lieferanten wegen vorsichtiger Warenkreditversicherer (WKV) – der derzeitige Schutzschirm der WKV läuft ja zum 30.6.2021 aus –  zu kurzen Zahlungszielen neigen. Die Unternehmen sind gut beraten, sehr rechtzeitig Lösungen für diesen möglichen Engpass zu erarbeiten.

3. Reorganisation angehen

Wenn auch die Aussichten noch nicht für alle Wirtschaftszweige wirklich klar sind: Der „Neustart“ muss jetzt angegangen werden, denn spätestens 2022 werden auch die Branchen, die heute von Corona besonders betroffen sind, wieder marktübliche Renditen erzielen müssen, um weiterhin finanzierbar zu bleiben. Die Grundlagen müssen nun geschaffen werden.

4. Transformation trotz aber auch wegen der Pandemie in Gang setzen

Die Pandemie hat die Transformation der Wirtschaft und damit der Geschäftsmodelle beschleunigt. Auch, wenn in den letzten Monaten das Hauptaugenmerk auf das Überleben des eigenen Unternehmens gerichtet war: Jetzt muss sich der Blick weiten und überlegt werden, womit wirklich in Zukunft Geld verdient werden kann. Die Megatrends, wie beispielsweise ein veränderten Mobilitäts- oder Einkaufverhaltens oder das Agieren in Plattformökonomien, beeinflussen aktuell schon das unternehmerische Handeln. Die Frage eines digitalen Workflows oder das Adaptieren auf digitalisierte Geschäftsmodelle muss beantwortet werden können. Hier entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens.

5. Jetzt investieren

Die Unternehmen haben zurecht in den letzten Monaten meist das Geld zusammengehalten und ihre Liquidität über Corona-Finanzierungen gesichert. Für Investitionen fehlte – tatsächlich oder vermeintlich – das Geld. Dies darf laut BDU jedoch nicht dazu führen, dass die Transformation unterstützende Investitionen nicht oder nicht konsequent durchgeführt werden. Im Gegenteil: Zielgerichtete Gespräche mit Hausbank oder alternativen Finanzierern sind unbedingt erforderlich, um die jetzt notwendigen Investitionen zu tätigen. Die aktive Kommunikation ist umso wichtiger, da es in der Praxis der Unternehmensberater vermehrt vorkommt, dass Kreditlinien von Finanzinstituten zurzeit oft zögerlich oder überhaupt nicht verlängert oder neu vergeben werden. Hinzu kommt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) offensichtlich angesichts der von der Politik auf den Weg gebrachten volumenstarken Corona-Hilfsprogramme sich bei weiteren Finanzierungsangeboten zurzeit eher zurückhält.

ak

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