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Management 25. Mai 2021

Persönliche Haftung von Führungskräften

Wer persönlich für Fehler im Unternehmen haftet und wie sich Führungskräfte vor hohen Schadenersatzforderungen schützen können.
Führungskräfte tragen nicht nur Verantwortung im Unternehmen, sondern haften in einigen Fällen auch mit persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Führungskräfte tragen nicht nur Verantwortung im Unternehmen, sondern haften in einigen Fällen auch mit persönlich mit ihrem Privatvermögen.

Unabhängig von der Größe eines Unternehmens gilt: Wenn Führungskräften Fehler unterlaufen, müssen sie unter Umständen persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Im schlimmsten Fall sehen sie sich mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert – etwa in der Folge einer Unternehmensinsolvenz. Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist 2021 mit einem starken Anstieg an Unternehmenspleiten zu rechnen. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Führungskräfte absichern. Wofür sie konkret haften und in welchen Fällen eine D&O-Versicherung einspringt, weiß Michael Staschik, Experte von der Nürnberger Versicherung.

Wer persönlich für Fehler im Unternehmen haftet

Führungskräfte tragen nicht nur Verantwortung im Unternehmen, sondern haften in einigen Fällen auch mit ihrem Privatvermögen. Neben Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten betrifft diese Regelung leitende Angestellte, Generalbevollmächtigte und Compliance Officers. „Bei der persönlichen Haftung ist es unerheblich, wie groß die Firma ist“, informiert Michael Staschik. Außerdem macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch inhabergeführt – oder eine Aktiengesellschaft handelt.

Haftungsfall für Führungskräfte

In der Haftung sind Entscheidungsträger etwa dann, wenn sie Fehlentscheidungen treffen, ihre Aufsichtspflicht verletzen oder Risiken übersehen. Kurz: Sämtliche Verletzungen der eigenen Sorgfaltspflicht fallen auf das Führungspersonal zurück. „Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Führungskräfte einen Vertrag abschließen, der sich als unvorteilhaft für das Unternehmen herausstellt, Fehler von Mitarbeitern zu lange unentdeckt bleiben oder wenn trotz drohender Zahlungsunfähigkeit kein Insolvenzantrag gestellt wird“, erläutert der Experte. Die Haftung von Führungskräften besteht unter anderem gegenüber dem Unternehmen oder der Aktiengesellschaft selbst – dies ist die sogenannte Innenhaftung. Verursachen Entscheidungsträger einen Schaden bei einem Dritten, etwa einem Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner oder einer Bank, handelt es sich um Außenhaftung.

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Was eine Versicherung leisten kann

Als eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert die D&O-Versicherung (engl. Director´s and Officer´s Liability Insurance) Entscheidungsträger im Unternehmen ab. „Meist wird sie direkt vom Unternehmen für die eigenen Führungskräfte abgeschlossen – es ist aber auch möglich, dass sich Manager selbst versichern“, so Staschik. Die D&O-Versicherung schützt Unternehmen, ihre Vertragspartner und ihre Entscheidungsträger, indem sie die Forderungen des Geschädigten erfüllt. Zunächst muss allerdings festgestellt werden, ob die Führungskraft tatsächlich ihre Pflichten verletzt hat. Hierbei unterstützt die Versicherung mit passivem Rechtsschutz: Sie wehrt unberechtigte Forderungen gegen den Entscheidungsträger ab und trägt die Kosten für Gerichtsverfahren, Anwälte oder Gutachter, auch bei außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. „Nicht versichert sind das grundsätzliche unternehmerische Risiko sowie Schäden durch wissentliche Pflichtverletzungen oder vorsätzliches Handeln“, ergänzt der Experte.

Worauf KMU bei der Wahl der Police achten sollten

Eine D&O-Versicherung sollte sowohl Fälle der Innen- als auch der Außenhaftung absichern. „Führungskräfte können auch für Entscheidungen haftbar gemacht werden, die sie vor Jahren getroffen haben“, weiß Staschik. Besonders bei Insolvenzen, beim Unternehmensverkauf oder bei der Unternehmensnachfolge kann es passieren, dass Fehler in der Vergangenheit ans Licht kommen. „Die D&O-Versicherung der Nürnberger Versicherung bietet daher eine sogenannte Rückwärtsversicherung, also eine unbegrenzte Deckung für Entscheidungen in der Vergangenheit“, informiert der Experte. Auf Wunsch kann auch eine unverfallbare Nachmeldefrist für Schäden bis zu zehn Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags vereinbart werden. Wichtig ist außerdem eine ausreichend hohe Versicherungssumme.

ak

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