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News 21. Januar 2021

Neues Verpackungsgesetz stärkt Mehrweg und Rezyklate

Die Bundesregierung will das Verpackungsgesetz ändern. Es soll Mehrwegverpackungen und Rezyklate stärken. Plastics Europe befürwortet die Änderungen.
Das Verpackungsgesetz will durch Mehrweglösungen im To-Go-Bereich Kunststoffabfälle reduzieren.
Das Verpackungsgesetz will durch Mehrweglösungen im To-Go-Bereich Kunststoffabfälle reduzieren.

Die Bundesregierung will das Verpackungsgesetz ändern. Es soll Mehrwegverpackungen und Rezyklate stärken. Plastics Europe befürwortet die Änderungen.

Die Bundesregierung legte am 20. Januar 2021 Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vor, der die Einwegkunststoff- und die Abfallrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht umsetzt und Mehrwegsysteme und Rezyklate fördern soll.

Der Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe Deutschland (PED) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützen die im Entwurf enthaltenen Vorschläge zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.

„Kunststoffe in der Wertschöpfungskette halten“

PED-Hauptgeschäftsführer Ingemar Bühler bewertet die Vorschläge entsprechend positiv: „Kunststoffverpackungen sind aus gutem Grund häufig das Mittel der Wahl. Um auch den Umgang mit Verpackungsabfällen weiter zu verbessern, müssen wir Kunststoffe in der Wertschöpfungskette halten."

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Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass auch das Recycling von Verpackungsabfällen aus Kunststoff signifikant verbessert werden konnte. Bühler ergänzt: „Wichtig ist, in der gesamten EU eine einheitliche Vorgehensweise zu haben. Wir müssen gemeinsam das Ziel verfolgen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und Kreislaufkonzepte zu fördern, die das Abfallaufkommen reduzieren.“

Verpackungsgesetz fordert Mehrweglösungen im To-Go-Bereich

Als wichtigen Schritt zur Vermeidung von Abfällen will die Bundesregierung Mehrweglösungen im To-Go-Bereich. Anbieter von Speisen und Getränken sollen ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet werden, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Hierzu Bühler: „Für viele Anwendungen gibt es bereits funktionierende Mehrweglösungen, auch aus Kunststoffen. In diesen Fällen ist es zu unterstützen, dass den Verbrauchern Mehrwegoptionen zur Verfügung stehen.“

Weiterhin beinhaltet der Entwurf eine Ausweitung der Pfandpflicht auch auf nahezu alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen (wie zum Beispiel Fruchtsäfte). „In diesen Bereichen können Pfandsysteme einen wichtigen Beitrag zum Recycling von Kunststoffgetränkeflaschen leisten – und so eine Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen fördern“, so Bühler.

rPET-Flakes: Gesetzgeber verlangt steigenden Rezyklat-Anteil in PET-Flaschen – mind. 30% ab 2030:
rPET-Flakes: Gesetzgeber verlangt steigenden Rezyklat-Anteil in PET-Flaschen – mind. 30% ab 2030:

Mindestens 25 Prozent Rezyklat-Anteil in PET-Flaschen

Gemäß der EU-Vorgabe sieht auch der deutsche Gesetzesentwurf vor, dass bestimmte Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen aus PET ab 2025 zu mindestens 25 % aus Rezyklaten bestehen (ab 2030: 30 %).

Die Förderung von Recyclingtechnologien ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Kreislaufführung von Kunststoffen. Kunststofferzeuger und Chemie arbeiten zum Beispiel gemeinsam an der Weiterentwicklung des chemischen Recyclings, um – ergänzend zu mechanischen Verfahren – die Kreislaufwirtschaft voranzubringen.

Deshalb fordert Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des VCI: „Die Branche setzt zur Schonung von Ressourcen und für den Klimaschutz auf technologieoffenes Recycling. Dies erfordert Unterstützung durch Förderung und Anerkennung. In Zeiten der Corona-Pandemie fallen Unternehmen Investitionen in diesen Bereichen doppelt schwer.“

mg

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