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News 13. Februar 2024

„Grobe Mängel“ in der EU-Lieferkettenrichtlinie

Acht große Wirtschaftsverbände sehen in der EU- Lieferkettenrichtlinie grobe handwerklicher Mängel. „Es braucht einen neuen Anlauf“, heißt es.

Acht große Wirtschaftsverbände sehen in der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie schwere handwerklichen Mängel, insbesondere kritisieren sie die fehlende Harmonisierung.
Acht große Wirtschaftsverbände sehen in der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie schwere handwerklichen Mängel, insbesondere kritisieren sie die fehlende Harmonisierung.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolgt ein richtiges und wichtiges Ziel, ist aber in der Praxis für europäische Unternehmen schlicht nicht umsetzbar. Dies zumindest glauben acht große Wirtschaftsorganisationen, die sich zwar grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aussprechen, aber den aktuellen Entwurf aber wegen grober handwerklicher Mängel ablehnen. Ziel müsse es sein, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch funktioniert.

EU-Lieferkettenrichtlinie in der Praxis nicht umsetzbar

Die acht Wirtschaftsverbände sehen in der jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie schwere handwerklichen Mängel, insbesondere kritisieren sie die fehlende Harmonisierung. Diese könnte dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich aus bestimmten Märkten und Ländern zurückziehen. Dann wäre das Feld offen für andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards. Damit würde dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ein Bärendienst erwiesen. Daher bräuchte es eine Regulierung mit mehr Praxisbezug und Augenmaß.

Zivilrechtliche Haftung in der Kritik

Deutlich Kritik üben die acht Wirtschaftsorganisationen auch an der vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen und deren Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Deren unkalkulierbare Risiken würden ebenfalls dazu führen, dass Unternehmen sich aus schwierigen Märkten zurückziehen.

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Hinzu kommt der viel zu große Anwendungsbereich der Richtlinie, der weit über den Schutz der Menschenrechte und die eigenen Produktions- und Arbeitsstätten der Unternehmen hinausgeht. Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren.

Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten beschränken

Gerade Industriefirmen haben häufig jeweils Zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Viele Betriebe haben gar nicht die Verhandlungsmacht, um von ihren Lieferanten der vorgelagerten Stufen den geforderten Einblick in die Lieferkette zu erhalten.

Daher ist es sinnvoll, die Sorgfaltspflichten auf das zu beschränken, was Unternehmen auch kontrollieren und beeinflussen können − den eigenen Betrieb, die Tochtergesellschaften sowie die Lieferanten der ersten Ebene der vorgelagerten Lieferkette, bei denen aufgrund der Marktmacht und des Umsatzes ein Einfluss möglich ist.

Fehlende Harmonisierung fragmentiert EU-Binnenmarkt

Ein wichtiger Grund für die ablehnende Haltung ist die fehlende Harmonisierung in wesentlichen Teilen der Richtlinie. Das grundlegende Ziel von Rechtsetzung für Nachhaltigkeit muss ein Maximalmaß an Harmonisierung sein. Dies wird mit der vorliegenden Richtlinie nicht erreicht. Ohne hinreichend verbindliche Harmonisierung durch eine Richtlinie droht die Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da innereuropäisch nicht die gleichen Gesetze und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gelten.

Zudem wird den Mitgliedstaaten damit viel Raum für Interpretation oder zusätzliche Regelungen gelassen. Hier bedarf es im Mindesten einer sogenannten Binnenmarktklausel. Andernfalls sind europäische Unternehmen mit 27 verschiedenen Einzelumsetzungen konfrontiert.

Darüber hinaus weisen die Organisationen darauf hin, dass die Bundesregierung bereits im Dezember 2022 eine unter allen drei Regierungsparteien abgestimmte Erklärung zur Lieferkettenrichtlinie in Brüssel zu Protokoll gegeben hat, die rote Linien aufzeigte.

„Safe Harbour“-Regelung gefordert

Unter anderem forderten darin SPD, Grüne und FDP, dass Deutschland nur dann einer finalen Richtlinie zustimmen könne, wenn diese eine „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen enthält, die sich Brancheninitiativen angeschlossen haben. Der Einsatz von anerkannten Zertifizierungen würde eine wesentliche Vereinfachung bedeuten und Unternehmen müssten nicht mehr jeden einzelnen Lieferanten von Neuem prüfen. Der aktuell auf dem Tisch liegende Richtlinienvorschlag schließt eine solche „Safe Harbour“-Regelung jedoch explizit aus.

Diese Position zur geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie unterzeichneten die folgenden Industrieverbände: BGA, Gesamtmetall, Mittelstandsverbund, Stiftung Familienunternehmen und Politik, Textil + Mode, VCI, VDMA und ZVEI. mg

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