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News 17. Januar 2024

Energiebeihilfen für Kunststoffrecycler

BVSE meldet wichtigen Teilerfolg: Kunststoffrecyclingunternehmen können ab 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen.

Gute Nachrichten für die Kunststoffrecycler: 2025 können die Unternehmen wieder Energiebeihilfen beantragen.
Gute Nachrichten für die Kunststoffrecycler: 2025 können die Unternehmen wieder Energiebeihilfen beantragen.

Eine gute Nachricht für die Kunststoffrecyclingunternehmen: Die Unternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der BVSE Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. mit.

Dem BVSE ist es nach den Worten von Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock dank jahrelanger intensiver Lobbyarbeit – sowohl beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als auch in Brüssel – gelungen, einen Teilerfolg für die Kunststoffrecyclingbranche zu erzielen.

Jetzt auch verschiedene Recyclingbereiche förderungsfähig

Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch verschiedene Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche. So ist jetzt zur Freude des BVSE auch die Herstellung von Zellulose und ihren chemischen Derivaten, die Herstellung von Kunstpulvern, -granulaten oder -flocken durch Compoundieren oder Umwandeln von Kunststoffharzen sowie aus wiedergewonnen Kunststoffabfällen und die Herstellung von recyceltem Kunststoff in Flakes oder Kunststoffgranulaten auf Basis von vorbehandelten Kunststoffabfällen durch stoffliche Verwertungsverfahren förderungsfähig.

Wie die BVSE-Justiziarin Annette Reber erläuterte, hat die Klassifikation der Wirtschaftszweige neben statistischen Zwecken auch eine wichtige Bedeutung für die Bewilligung von Energiebeihilfen. Staatliche Energiebeihilfen dürfen, so Reber, nur den Unternehmen bewilligt werden, die zu den in den europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) aufgeführten Wirtschaftszweigen gehören. Der Wirtschaftszweig 20.16. (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) wird als förderungsfähig angesehen, der Wirtschaftszweig 38.31 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) hingegen nicht.

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Energiebeihilfen verbessern Wettbewerbsfähigkeit

BVSE-Vizepräsident Herbert Snell zeigt sich dementsprechend zufrieden mit diesem Ergebnis intensiver Überzeugungsarbeit: „Die Kunststoffrecyclingindustrie muss ihre Wettbewerbsfähigkeit behalten, um in einem globalen Markt bestehen zu können. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um eine kontinuierliche und nachhaltige Versorgung der verarbeitenden Industrie mit Rezyklaten sicherzustellen. Als energieintensive Unternehmen haben die Kunststoffrecycler jetzt die Möglichkeit, die extrem hohe Energiekosten, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kunststoffrecycler auswirken, durch die Energiebeihilfen zumindest zu begrenzen.“ gk

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