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Coronavirus

Verpackungen in Zeiten von Corona systemrelevant

Für die Versorgung während der Corona-Epidemie gilt: Lebensmittel und Medikamente brauchen Verpackungen.
Verpackungen für Lebensmittel, Medikamente und Medizinprodukte sind systemrelevant, was nach Überzeugung des IK bei Quarantäneanordungen oder Betriebsschließungen aufgrund des Coronavirus berücksichtigt werden muss.

Für die Versorgung während der Corona-Epidemie gilt: Lebensmittel und Medikamente brauchen Verpackungen.

Verpackungen sind gerade jetzt in Zeiten von Corona unerlässlich für die Versorgung der Bevölkerung zum Beispiel mit sicheren Lebensmitteln, Schutzausrüstungen und Arzneimitteln. Deren Produktion muss daher als „systemrelevant“ eingestuft werden, so die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen im Namen der über 300 Hersteller von Kunststoffverpackungen in Deutschland.

Produktion von Verpackungen trotz Coronavirus sicherstellen

Die systemrelevante Bedeutung von Lebens- und Arzneimittelverpackungen sowie Verpackungen für Medizinprodukte muss nach Überzeugung des IK bei künftigen Entscheidungen über Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Mitarbeiter, Quarantäneanordnungen oder Betriebsschließungen berücksichtigt werden.

Für Mitarbeiter in diesen Betrieben sollte deshalb eine Notbetreuung in Kitas und Schulen flächendeckend möglich sein. Ein offizieller Nachweis, dass Mitarbeiter Teil der kritischen Infrastruktur sind, sollte ermöglichen, dass insbesondere Produktions-Mitarbeiter weiterhin zu jeder Zeit ihrer Arbeit nachgehen können, so die IK.

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Versorgung mit Verpackungen europaweit sicherstellen

Um die Versorgung mit Lebensmittel- und Arzneimittelverpackungen sowie Verpackungen für Medizinprodukte in Europa zu gewährleisten, sollten auch Transporte mit diesen Verpackungen und ihren Rohstoffen an den Grenzübergängen „Schnellspuren“ nutzen können.

Frankreich hat seine Ernährungsindustrie inklusive der Hersteller von Lebensmittelverpackungen bereits als „prioritäre Industrie“ eingestuft. Die IK hat die Bundesregierung bzw. den zuständigen Krisenstab gebeten, auch in Deutschland Verpackungen als „integralen Bestandteil und systemrelevante Produkte im Zusammenhang von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ einzustufen und sie damit den „kritischen Dienstleistungen“ im Rahmen der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz gleichzustellen.

gk

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