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Verbot für Einwegkunststoffe tritt in Kraft

Am 3. Juli 2021 tritt ein Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff in Kraft. Laut Plastics Europe ist das Problem jedoch nicht der Kunststoff an sich.
Ausgewählte Einwegartikeln aus Kunststoff sind ab 3. Juli 2021 verboten.

Am 3. Juli 2021 tritt ein Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff in Kraft. Laut Plastics Europe ist das Problem jedoch nicht der Kunststoff an sich.

Das Verbot für Einwegprodukte tritt in Form einer Verordnung, die eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, in Kraft. Verboten werden u.a. Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Luftballonstäbe und bestimmte To-Go-Lebensmittelbehälter.

Ingemar Bühler, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Kunststofferzeuger Plastics Europe Deutschland (PED), kommentiert: „Der Wegwerfkonsum ist verantwortungslos und hat keine Zukunft. Wir brauchen nachhaltige Lösungen für den Konsum. Ganz konkret heißt das: Wir müssen solche Einwegprodukte reduzieren, ganz gleich, woraus sie hergestellt sind.“

Kunststoffe oftmals klima- und umweltschonender

Bühler betont allerdings: Wo Mehrweglösungen schon möglich sind, gilt es, auf diese zu setzen. Aber es kommt auch darauf an, noch viel mehr Mehrweg möglich zu machen. Hier spielen Kunststoffe eine wichtige Rolle. Denn aus ökologischer Sicht sind sie im Vergleich mit anderen Materialien oftmals klima- und umweltschonender.“

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Ingemar Bühler, Hauptgeschäftsführer Plastics Europe Deutschland: "Es darf nicht zu einer Verdrängung effizienter Kunststoffe durch weniger nachhaltige Alternativen kommen."

Auch deshalb sei künftig noch genauer darauf zu achten, dass es „nicht zu einer Verdrängung effizienter Kunststoffe durch weniger nachhaltige Alternativen kommt und wir Kunststoffe konsequent durch innovatives Design, innovative Herstellungs-, Verarbeitungs- und Recyclingprozesse im Kreislauf führen“, so Bühler.

Einweglösungen aus Kunststoffen häufig nicht zu ersetzen

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), Wolfgang Große Entrup, fügt hinzu: „Es gibt Bereiche wie die Medizin, in der Einweglösungen aus Kunststoffen wegen Hygiene- und Sicherheitsanforderungen nicht zu ersetzen sind. Um trotzdem Ressourcen zu schonen, brauchen wir hier neue Technologien. Mit dem chemischen Recycling besteht die Chance, in verschiedenen Anwendungsbereichen anstelle einer bisherigen Verbrennung künftig eine Kreislaufführung von Kunststoffabfällen zu unterstützen.“

Die europäische Kommission hatte Ende Mai 2018 eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Meeresmüll vorgelegt. Die Kommission verweist darauf, dass 85 % des gesamten Mülls in den Meeren weltweit aus Kunststoff bestehen. In Europa seien es gut 70 %. Im Visier waren zehn Einwegprodukte aus Kunststoff, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren auftauchen. Dort wurden vor allem Besteck, Teller, Trinkhalme, Kaffee-Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe gefunden.

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung

Das Bundeskabinett hatte daraufhin am 24. Juni 2020 die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) beschlossen. Die Verordnung ist der erste Schritt zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie). Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource Kunststoff besser zu bewirtschaften.

mg

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