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Management 31. Januar 2023

Unternehmens-Website datenschutzkonform machen

Datenschutz im Internet bleibt auch 2023 ein großes Thema. Datenschutz-Experte Karsten Schulz erklärt, was Unternehmen bei ihrer Website beachten sollten. 

Nicht jede Unternehmens-Website ist DSGVO- oder TTDSG-konform. Website-Betreiber beziehungsweise deren Agenturen sind hinsichtlich des Datenschutzes in der Pflicht, die richtigen Einstellungen auszuwählen. 
Nicht jede Unternehmens-Website ist DSGVO- oder TTDSG-konform. Website-Betreiber beziehungsweise deren Agenturen sind hinsichtlich des Datenschutzes in der Pflicht, die richtigen Einstellungen auszuwählen. 

Noch immer erfüllen viele Unternehmens-Websites hinsichtlich des Datenschutzes nicht die relevanten Vorgaben aus DSGVO und TTDSG. Karsten Schulz, Datenschutz-Experte und Referent der Tüv Nord Akademie, gibt Tipps, wie die häufigsten Fehler vermieden werden können. „Häufig sind zwar Benutzeroberfläche und Bedienung von Consent Managern datenschutzfreundlich gestaltet. Wenn man aber überprüft, was der Browser sonst so treibt, sieht die Sache anders aus“, sagt Karsten Schulz. Viele gängige Cookie Consent Tools ermöglichten es durchaus, die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSGs) umzusetzen, so der Datenschutzbeauftragte. Sie tun es aber offenbar nicht automatisch. Betreiber beziehungsweise Agenturen seien in der Pflicht, die richtigen Einstellungen auszuwählen, so der Experte.

Häufige Datenschutz-Verstöße

Einige Datenschutzverstöße beobachtet Karsten Schulz auf Unternehmens-Websites besonders häufig. Das dynamische Einbinden von Google Fonts beispielsweise ist in Websites ist ohne Einwilligung der User datenschutzwidrig. Besser: Google Fonts auf lokalen Servern speichern. Auch das Laden von Youtube-Videos ohne Einwilligung ist problematisch. Oft fragt der Consent Manager einer Website zwar, ob Youtube-Cookies gesetzt werden dürfen. „Bevor die Antwort erfolgt, ist aber das Video schon vorgeladen und das Startbild wird angezeigt. Juristisch ist die Sache damit gelaufen“, so Schulz. Zudem verwenden viele Website-Betreiber Cookie Consent Tools von US-Anbietern. Um diese zu laden, wäre nach DSGVO aber schon vorher eine Einwilligung der Besucher notwendig – das kann nicht funktionieren. Hier sollte die Kommunikation zwischen Unternehmen und umsetzender Agentur verbessert werden. „Häufig kommt es zu Datenschutzmängeln auf Websites, wenn beide Seiten nicht über die Problematik sprechen, nämlich die Agentur, die die Website erstellt, und die Person auf Unternehmensseite, die inhaltlich verantwortlich ist. Hier sollte es von Anfang an eine intensive Abstimmung geben“, sagt Datenschutz-Referent Karsten Schulz.

3 Experten-Tipps für die Unternehmens-Website

Konkret rät Karsten Schulz dazu, drei Kernpunkte umzusetzen:

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  • Datenschutzbeauftragte einbinden: Unternehmen sollten ihren Datenschutzbeauftragten von Anfang an in das Websiteprojekt einbeziehen. Wenn nötig, auch weitere Datenschutz-Fachleute.
  • Agentur in die Pflicht nehmen: „Verständlicherweise lässt sich kaum eine Agentur vertraglich dazu verpflichten, eine datenschutzkonforme Website zu erstellen. Aber Unternehmen können sie auffordern, alles aufzulisten, was vielleicht für den Datenschutz relevant ist, zum Beispiel welche Cookies die Website setzt, welche Schriftarten sie wie verwendet und so weiter“, sagt Schulz.
  • Website sofort überprüfen: Wenn der Prototyp steht oder die Website frisch online ist, sollten Verantwortliche auf Unternehmensseite selbst überprüfen, was die Seite macht, und die Ergebnisse mit der Datenschutzerklärung abgleichen – dazu genügen Browsertools.

„Am besten wiederholen Datenschutzverantwortliche diesen Prozess in regelmäßigen Abständen“, empfiehlt Karsten Schulz.

ak

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