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News 17. März 2021

Trinkwasser: Neue Bewertungsgrundlage für Kunststoffe

Am 21. März 2021 wird die „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW-BWGL) verbindlich.
Markenschläuche und Schlaucheinbindungen müssen die gesetzlichen Vorschriften und Hygiene-Anforderungen erfüllen, die für Trinkwasser gelten. Dazu gehört auch die neue Bewertungsgrundlage KTW-BWGL.
Markenschläuche und Schlaucheinbindungen müssen die gesetzlichen Vorschriften und Hygiene-Anforderungen erfüllen, die für Trinkwasser gelten. Dazu gehört auch die neue Bewertungsgrundlage KTW-BWGL.

Am 21. März 2021 wird die „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW-BWGL) verbindlich.

Die neue Bewertungsgrundlage, die zur Instandhaltung oder Neuerrichtung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser eingesetzt werden muss, löst die bislang relevanten Empfehlungen wie die KTW-Leitlinie, die Beschichtungs- und die Schmierstoff-Leitlinie damit nach einer zweijährigen Übergangsfrist endgültig ab. Dies gilt auch für die Prüfzeugnisse, die auf der Grundlage dieser Leitlinien erstellt wurden. Auf diese Änderungen macht der VTH Verband Technischer Handel aufmerksam.

Neue Bewertungsgrundlage ergänzt deutsche Trinkwasserverordnung

Unternehmer und Inhaber von Trinkwasserinstallationen oder Wasserversorgungsanlagen, die beispielsweise Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, müssen sicherstellen, dass in Trinkwasseranlagen nur noch solche Materialien ein- beziehungsweise verbaut werden, die den Anforderungen der neuen Bewertungsgrundlage entsprechen. Die neue KTW-BWGL (hier das entsprechende pdf) des Umweltbundesamts, das die Ausgangsstoffe zur Herstellung von organischen Materialien auf Antrag eines Herstellers oder Verbands bewertet, und hier die FAQs dazu) ergänzt die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV), welche die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch regelt.

Alte Prüfberichte können bis 21. März 2023 verlängert werden

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Aufgrund der Beschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ist es möglich, dass Prüfberichte, die im Rahmen der Erteilung von Prüfzeugnissen nach den zurückgezogenen Leitlinien erstellt wurden, noch bis zum 21. März 2023 von einem autorisierten Prüflabor verlängert werden. Die Prüfberichte müssen allerdings nach dem 21. März 2013 erstellt worden sein. Nach Ende dieser zusätzlichen Übergangsfrist müssen die Zertifizierungsstellen jedoch für alle zertifizierten Produkte die Erstinspektionen der Herstellerwerke durchgeführt haben und aktuelle Prüfberichte für Bewertungen gemäß Empfehlung zur Konformitätsbestätigung verwenden. Zu den Details der Bewertungsgrundlage kann der Technische Handel seine Kunden umfassend beraten.

„Ab dem 21. März 2021 sollten für die entsprechenden Produkte im Kontakt mit Trinkwasser gültige Konformitätsnachweise einer externen Zertifizierungsstelle vorliegen, die die Übereinstimmung mit den nun geltenden Anforderungen der Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) bestätigen“, sagt Nadine Lorenz, Geschäftsführerin beim VTH. „Nur so kann zweifelsfrei und nachvollziehbar die trinkwasserhygienische Eignung bestätigt und der ausführende Installationsbetrieb seiner Verantwortung gerecht werden, eine einwandfreie Trinkwasserqualität durch Verwendung konformer Produkte zu gewährleisten.“

sk

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