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Sortierer und Müllverbrenner kämpfen um den Abfall

Aufgrund hoher Energiepreise wird immer mehr Abfall verbrannt – Sortieranlagen laut BVSE angesichts sinkender Verbrennungspreise nicht mehr wettbewerbsfähig.

Aufgrund der hohen Energiekosten sinken die Preise für die Müllverbrennung  und so landen immer mehr Abfälle nicht in Recycling- sondern in Müllverbrennungsanlagen. 

Angesichts des Verteilungskampfs um die Abfälle begrüßt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V – BVSE – ausdrücklich das Votum des Bundesrats für die Aufnahme der Müllverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG schon ab 2023. Denn der Bundesrat ist in seiner Sitzung am 16.09.2022 nicht der Empfehlung des Wirtschafts- und Umweltausschusses gefolgt, die Aufnahme der thermischen Verwertung in Müllverbrennungsanlagen um zwei Jahre zu verschieben.

BEHG soll auf Müllverbrennung ausgeweitet werden

Sollte es nun in der zweiten Lesung im Bundestag zu keiner Änderung mehr kommen, wird das Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG ab 2023 auf die Abfallverbrennung ausgeweitet. „Das ist eine mutige und richtige Entscheidung der Länderkammer, die wir ausdrücklich begrüßen“, so Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des BVSE. Die Aufnahme der Verbrennung von Siedlungsabfällen in den Geltungsbereich des nationalen Emissionshandels kann nach Überzeugung des BVSE zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung beitragen. „Wir hoffen nun, dass der Bundestag diesem sinnvollem Votum folgt, so Eric Rehbock.

Denn in Müllverbrennungsanlagen werden neben Hausmüll auch große Mengen an Bioabfällen und hochwertigen Gewerbeabfällen mitverbrannt. Gerade im Moment ist es besonders lukrativ, Energie zu verkaufen, so dass die Verbrennungspreise für die Annahme von Abfällen zur Verwertung bundesweit sinken, um die Verbrennungskapazitäten zu füllen.

Sortieranlagen oft nicht mehr wettbewerbsfähig

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In der Folge sind Sortieranlagen nicht mehr wettbewerbsfähig, verlieren Mengen und es droht laut BVSE sogar eine zeitweise oder gar gänzliche Abschaltung von Anlagen. Die aktuelle Situation spitzt sich zu und zeigt deutlich, wie groß die Lenkungswirkung des Verbrennungspreises auf die Kreislaufwirtschaft ist. Eric Rehbock: „Die Abfallmengen zur Sortierung sind stark zurückgegangen und es herrscht ein wahrer Verteilungskampf über den Preis.“ Immer wieder hat der BVSE daher den Vollzug aufgefordert, Abfallrecht durchzusetzen und eine Getrennthaltung und Vorbehandlung von Abfällen zu gewährleisten.

Nach Einschätzung des BVSE dürften Müllverbrennungsanlagen sogar von der Energiekrise profitieren. Rehbock: „Nun erzielte Gewinne sollten an die Gebührenzahler zurückgegeben werden, so dass die sich aus dem BEHG ergebenen Belastungen, wie prognostiziert, auch nur im einstelligen Prozentpunktebereich bewegen.“

Wie der BVSE betont, sei es auch falsch zu behaupten, dass eine CO2-Bepreisung automatisch dazu führe, dass Müll ins Ausland verbracht und dort deponiert würde. Wenn dem so wäre, hätte dies in der Vergangenheit auch schon stattfinden können, denn eine Deponierung ist immer der günstigste Weg. Stattdessen sind jedoch weitere Sortieranlagen in Deutschland entstanden, deren Investitionen nun wieder auf dem Spiel stehen.

BVSE: CO2-Bepreisung der Müllverbrennung als Anreiz für Recycling

Aus Sicht des BVSE ist eine CO2-Bepreisung der Müllverbrennung ein Anreiz für mehr Getrennthaltung, mehr Recycling und einer höherwertigeren energetischen Verwertung, zum Beispiel als Ersatzbrennstoff in der Zementwirtschaft. Denn sofern ein Stoff nicht mehr recycelt werden könne, gehe es auf dem Weg zur energetischen Verwertung auch um Wettbewerbsgleichheit. Bereits heute unterliegen Mitverbrennungsprozesse in der Zementwirtschaft oder EBS-Kraftwerken dem Europäischen Emissionshandel, demgegenüber ist die Verbrennung in der Müllverbrennungsanlage derzeit noch privilegiert.

Der BVSE hatte übrigens schon beim letzten Altkunststofftag beklagt, dass es an recyclingfähigen Kunststoffabfällen mangelt. Mehr dazu in diesem Beitrag der K-ZEITUNG.  gk

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