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News 25. Juni 2020

Nanogate beantragt Schutzschirmverfahren

Nachdem die Verhandlungen zur Finanzierung des Corona-bedingten Liquiditätsbedarfs gescheitert sind, wird Nanogate das Schutzschirmverfahren beantragen.
Die Nanogate SE, ein weltweit führendes Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen, musste nach gescheiterten Verhandlungen zur Finanzierung des Corona-bedingten Liquiditätsbedarfs das Schutzschirmverfahren beantragen.
Die Nanogate SE, ein weltweit führendes Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen, musste nach gescheiterten Verhandlungen zur Finanzierung des Corona-bedingten Liquiditätsbedarfs das Schutzschirmverfahren beantragen.

Nachdem die Verhandlungen zur Finanzierung des Corona-bedingten Liquiditätsbedarfs gescheitert sind, wird Nanogate das Schutzschirmverfahren beantragen.

Die Verhandlungen der Nanogate SE, ein weltweit führendes Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen, mit ihren konzernfinanzierenden Banken über das Finanzierungskonzept zur Kompensation des Corona-Pandemie-bedingten Liquiditätsbedarfs sind gescheitert - ein Schutzschirmverfahren deshalb unvermeidbar.

Schutzschirmverfahren aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit

Die Nanogate SE wird dazu umgehend aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) beim zuständigen Amtsgericht beantragen mit dem Ziel, das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren.

Das verhandelte Finanzierungskonzept umfasste im Wesentlichen eine deutliche zeitliche Verschiebung von Tilgungszahlungen für bestehende Bankdarlehen. Durch die nicht erreichte Einigung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Durchfinanzierung der Gruppe und die Sicherung des Fortbestands („Going Concern“) nicht gegeben. Die ohne die Verschiebung zu leistenden Tilgungszahlungen und die entstehenden außerordentlichen Kündigungsrechte aus Kredit- und Schuldscheindarlehensverträgen führen zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

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Das Schutzschirmverfahren soll sich auf die Muttergesellschaft Nanogate SE sowie die Tochtergesellschaften Nanogate Management Services GmbH, Nanogate Kierspe GmbH, Nanogate NRW GmbH, Nanogate PD Systems GmbH und Nanogate Neunkirchen GmbH beziehen.

gk

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