Mehr Rezyklat im PET‐Wertstoffkreislauf
Für die Verleihung des RAL Gütezeichens Wertstoff PET müssen Getränkeverpackungen künftig mindestens 25 % PET-Material aus Rezyklat enthalten.
Die Unternehmen, denen das RAL Gütezeichen Wertstoff PET verliehen wurde, setzen auf umweltschonende Verpackungslösungen und den Einsatz von Rezyklat bei der Herstellung neuer PET‐Getränkeverpackungen, um das Aufkommen von Kunststoffmüll zu verringern.
RAL Gütezeichen weist jetzt auch Rezyklatgehalt in den PET-Flaschen aus
Die Kriterien für die Verleihung des RAL Gütezeichens – die Güte‐ und Prüfbestimmungen – umfassen dabei in der Wertstoffkette die Verfahrensschritte von der Herstellung des Rezyklats über die Produktion neuer Getränkeverpackungen bis hin zur Abfüllung. Die Vergabekriterien wurden jetzt auf die Herstellung von PET‐Flakes, das gereinigte und zerkleinerte Material gebrauchter PET‐Flaschen, erweitert und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Zudem können nun auch PET‐Flakes‐Hersteller, die Zulieferer für die Granulatherstellung, das RAL Gütezeichen erhalten. Ebenfalls neu: Mit dem RAL Gütezeichen wird auch der Rezyklatgehalt in den Flaschen ausgewiesen.
Der Gütegemeinschaft Wertstoffkette PET‐Getränkeverpackungen, in der die Benutzer des Gütezeichens zusammengeschlossen sind, gehören Vertreter der gesamten Wertstoffkette an: PET‐Recycler, die Rezyklate für den Lebensmittelkontakt herstellen, Hersteller von Preforms, der gegossenen Vorformen von PET-Flaschen, bis hin zu Getränkeherstellern und Abfüllern von Mineralwasser und Softdrinks.
Ein Kriterium für die Verleihung des RAL Gütezeichen ist der Einsatz von mindestens 25 % an recyceltem PET‐Material bei der Herstellung neuer PET Getränkeverpackungen. Laut einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung werden bislang in deutschen PET‐Einwegflaschen im Durchschnitt 26 % PET‐Rezyklat eingesetzt.
Ziel: Rezyklatgehalt bis 2020 im Mittel bei 50 Prozent
Die RAL‐Gütegemeinschaft setzt sich zum Ziel, bis 2022 im Mittel einen Rezyklatgehalt von 50 % zu erreichen. Damit wollen die Unternehmen einen positiven Beitrag zum Umwelt‐ und Klimaschutz und zum Schutz natürlicher Ressourcen wie Wasser und Erdöl leisten. Die geprüfte Angabe des Rezyklatgehalts in ihren Produkten ist auch vor dem Hintergrund der anstehenden EU-Gesetzgebung (Single‐Use‐Plastics‐Directive/ Einwegplastik‐Richtlinie) zu verstehen.
Die Kriterien für die Verleihung des RAL Gütezeichens Wertstoff PET‐Getränkeverpackungen legen für jede Stufe der Wertstoffkette detaillierte Anforderungen fest. Die Unternehmen verpflichten sich, die Einhaltung der Güte‐ und Prüfbestimmungen kontinuierlich zu überwachen und dies zu dokumentieren. Hinzu kommt eine regelmäßige Fremdüberwachung der Gütezeichenbenutzer durch neutrale Prüfer. Damit ist sichergestellt, dass bei allen Verfahrensschritten höchste Qualitätsstandards eingehalten werden.
gk
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