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Management 4. April 2013

Leasing oder Kauf – Vor- und Nachteile abwägen

Bei Investitionen in den betrieblichen Fuhrpark gehört das Thema Leasing seit Jahren zum Alltagsgeschäft. Angesichts der rasanten Entwicklung in der Kunststoffbranche entdecken immer mehr Unternehmen das Leasing auch für ihre Produktionsmaschinen. In der Praxis stellt sich jedoch vor jeder Investition die Frage, mit welcher Variante man besser fährt: mit Leasing oder mit dem klassischen Ratenkauf?
Angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Maschinenmarkt ist es überlegenswert, eine Maschine zu leasen.
Angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Maschinenmarkt ist es überlegenswert, eine Maschine zu leasen.

Bei Investitionen in den betrieblichen Fuhrpark gehört das Thema Leasing seit Jahren zum Alltagsgeschäft. Angesichts der rasanten Entwicklung in der Kunststoffbranche entdecken immer mehr Unternehmen das Leasing auch für ihre Produktionsmaschinen. In der Praxis stellt sich jedoch vor jeder Investition die Frage, mit welcher Variante man besser fährt: mit Leasing oder mit dem klassischen Ratenkauf?

Leasing ist vor allem ideal für Maschinen mit schnellen Innovationszyklen. Mit anderen Worten: Ist eine Produktionsmaschine nach drei Jahren technisch veraltet, weil in der Kunststoffindustrie die Weiterentwicklung neuer Produktionstechniken rasant fortschreitet, kann ein Unternehmen seine geleaste Maschine nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgeben und eine neue Maschine auf dem technisch neuesten Stand leasen.

Verweigert die Hausbank weitere Kredite, erhalten viele Unternehmen gerade bei Leasinggesellschaften eine Chance, ihre geplanten Investitionen zu realisieren. Die Leasingfinanzierung unterliegt nämlich nicht den Bestimmungen von Basel II und Basel III. Der Abschluss eines Leasingvertrags verschlechtert zwar nicht die Eigenkapitalquote der Bilanz. Doch Banken berücksichtigen Leasingverbindlichkeiten beim Rating und verlangen für neue Darlehen höhere Zinsen oder mehr Sicherheiten.

Dass Leasingverträge bestehen, sehen die Bankberater entweder aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder aus dem Anhang. Leasingverhältnisse müssen nicht kleine Kapitalgesellschaften nach § 285 Nr. 3, 3a HGB und Konzerne nach § 314 Abs. 1 Nr. 1, 2a HGB im Anhang ausweisen.

Leasing aus steuerlicher Sicht

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Kunststoffverarbeiter, die immer auf technisch höchstem Niveau produzieren, sollten die Leasingmodalitäten so wählen, dass die Leasinggesellschaft während der Vertragslaufzeit Eigentümer der Maschine bleibt. In diesem Fall wird die Maschine nicht als Anlagevermögen aktiviert und die Leasingraten stellen in voller Höhe abziehbare Betriebsausgaben dar. Die Sonderzahlung zu Beginn des Leasingzeitraums ist aktiv abzugrenzen und auf die Vertragslaufzeit gewinnmindernd zu verteilen.

Beispiel:

Die Kunststoff-GmbH least eine neu entwickelte Maschine. Der Leasingvertrag läuft von Januar 2013 bis Januar 2018. Zu Beginn ist eine Leasingsonderzahlung von 100.000 EUR fällig. Diese Sonderzahlung ist aktiv abzugrenzen. Das bedeutet einen Betriebsausgabenabzug von jeweils 20.000 EUR pro Jahr in den Jahren 2013 bis 2017.

Maschinenleasing: Darauf sollten Sie achten

  1. Steuerberater Alleingänge sind bei hohen Investitionssummen unbedingt zu vermeiden. Schalten Sie bei Klärung der Frage „Kaufen oder leasen?“ also Ihren Steuerberater ein.
  2. Vergleichsangebote Lassen Sie sich Zeit und entscheiden Sie nichts überhastet. Holen Sie bei mindestens drei Leasinggesellschaften Angebote ein und vergleichen Sie neben den Konditionen die Regelungen im Kleingedruckten.
  3. Versicherung Für geleaste Maschinen müssen Sie selbstverständlich Versicherungen gegen Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl abschließen. Vergleichen Sie auch hier das Angebot verschiedener Leasinggesellschaften.
  4. Vertragsinhalt Lassen Sie sich vor Abschluss des Leasingvertrags schriftlich zusichern, dass der Leasinggegenstand steuerlich nicht Ihnen, sondern weiterhin der Leasinggesellschaft zuzurechnen ist. Damit können Sie sämtliche Leasingraten als Betriebsausgaben verbuchen.
  5. Gewerbesteuer Leasinggebühren sind nach § 8 Nr. 1 GewStG zu 20 % dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.

Fazit:

Das Leasen von Produktionsmaschinen hat gegenüber dem Kauf also insbesondere folgende Vorteile: mehr Flexibilität durch Austausch der Maschine am Ende des Leasingvertrags, mehr finanzielle Liquidität für weitere Investitionen oder für die Neueinstellung von Personal.

Berndhard Köstler

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