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Insolvenzliche Unternehmenssanierung als Chance nutzen

Von der Energiekrise angeschlagen und von Insolvenz bedroht. Eine gerichtliche Sanierung kann laut Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler eine Chance sein.
Wenn wegen Insolvenz die Schließung des Unternehmens droht, kann ein Schutzschirmverfahren helfen.

Von der Energiekrise angeschlagen und von Insolvenz bedroht. Eine gerichtliche Sanierung kann laut Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler eine Chance sein.

Die Energieversorgung samt steigender Preise ist zum derzeit wohl größten Problem für die Wirtschaft geworden, immer mehr Unternehmen sehen sich in ihrer Existenz bedroht - doch ein insolvenzliches Sanierungsverfahren ist nicht vorrangig eine Bedrohung. Vielmehr kann es in der jetzigen Lage eine Chance darstellen. In der letzten Konjunkturumfrage des DIHK hatten zwei Drittel der Unternehmen die Energie- und Rohstoffpreise als großes Geschäftsrisiko bezeichnet – so viele, wie in keiner der Befragungen davor. Dabei war dies noch vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs. In einer kurz danach erhobenen Blitzumfrage unter 3.700 Unternehmen gaben 87 % der Befragten an, den Ausbruch des Krieges durch höhere Energiekosten zu spüren. Kaum verwunderlich, denn gerade Erdgas bezieht Deutschland zu 55 % aus Russland. Was die Lage verschärft: Da die Energiekosten bereits 2021 stark gestiegen waren, hatten viele Unternehmen bei der Beschaffung Anfang 2022 gezögert – sie hofften auf bessere Preise. Ein Viertel musste, laut DIHK, vor Ausbruch des Krieges noch 70 % seiner Gasmenge für dieses Jahr einkaufen. In besonders energieintensiven Branchen wie der Stahlindustrie, der Papierherstellung oder dem Backgewerbe bangen manche Unternehmen mittlerweile um ihre Existenz. Eine Insolvenzwelle, die einige Beobachter bereits befürchten, ist nicht mehr gänzlich auszuschließen. Politische Lösungen wie die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage sowie ein Milliardenprogram aus Zuschüssen, KfW-Krediten und Bürgschaften sind auf den Weg gebracht worden. Doch ob sie für manches angeschlagene KMU noch rechtzeitig greifen und wie viel der Krisenlast sie den Unternehmen abnehmen, ist unklar. Deshalb ist es für viele Betriebe unerlässlich, nach eigenen Lösungen zu schauen.

Die gerichtliche Sanierung als Weg aus der Krise

Ein aussichtsreicher Ansatz für KMU ist es, Prozesse und Strukturen anzugehen und beispielsweise in alternative Energiequellen wie Photovoltaik, Windkraft oder Erdwärme zu investieren. Auch effizientere Prozesse und ein geringerer Energieverbrauch können die Kosten senken. Allerdings: Derartige Veränderungen sind höchstens mittelfristig zu realisieren. Muss sich ein Unternehmen umgehend finanz- oder leistungswirtschaftlich neu aufstellen; ist seine Existenz bedroht? Dann kann ein gerichtliches Sanierungsverfahren ein Weg aus der Krisensituation sein. Hier gibt es neben der Regelinsolvenz, bei der sich ein Insolvenzverwalter kurzfristig in die Verhältnisse des Unternehmens einarbeitet und dessen Geschicke in den Monaten des Verfahrens leitet, auch die Möglichkeit einer Eigenverwaltung und eines Schutzschirmverfahrens.

Insolvenz in Eigenverwaltung

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Im Rahmen der Eigenverwaltung kann ein Unternehmen mithilfe eines Insolvenzplans seine Strukturen, Partnerschaften und Prozesse mittel- und langfristig neu aufstellen. Mit der Besonderheit, dass die bisherige Geschäftsführung das operative Geschäft auch während des Verfahrens weiterführt. Ihr wird lediglich ein Sachwalter zur Seite gestellt, der eine Kontrollfunktion ausführt, die Interessen der Gläubiger vertritt und das Unternehmen bei Bedarf unterstützt. Zudem verlangen Insolvenzgerichte in der Regel eine sanierungs- und insolvenzerfahrene Beratung, die der eigenverwaltenden Geschäftsführung zur Hand geht. Mithilfe der Eigenverwaltung können sich in Schieflage geratene energieintensive Unternehmen zeitnah aus unrentablen Verträgen befreien oder sie anpassen. Denn viele Firmen sind derzeit nicht imstande, höhere Energiekosten an ihre Kunden weiterzugeben. Die massiv gestiegenen Preise belasten entsprechend die Liquidität und sind nicht selten existenzbedrohend.

Zeit gewinnen, strukturell neu aufstellen

Ein gerichtliches Sanierungsverfahren verschafft Unternehmen Handlungsspielraum: Durch das sogenannte Insolvenzausfallgeld werden die Löhne und Gehälter der Belegschaft für bis zu drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Da Beschäftigungskosten ein wesentlicher Posten sind, kommt es hier oft zu einem relevanten kurzfristigen Liquiditätszuwachs. Darüber hinaus sind auch Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge etwa im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung vorübergehend aussetzbar. Die gewonnene Zeit kann von den Unternehmen genutzt werden, um ein nachhaltiges Konzept dafür zu entwickeln, wie der veränderten Energiesituation in Zukunft begegnet werden soll. Einkauf, operatives Geschäft, Leistungskatalog, Anzahl und Aufgaben der Standorte – vieles kann an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Rechtzeitig in die Wege leiten

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann als Alternative zum Regelinsolvenzverfahren beantragt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Antrag hierzu in jedem Fall innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Bei einer Überschuldung bleiben der Geschäftsführung sechs Wochen. Allerdings ist eine Eigenverwaltung an bestimmte Zugangsvoraussetzungen geknüpft, die im letzten Jahr noch einmal verschärft wurden. Beispielsweise werden nun mit dem Insolvenzantrag ein Finanzplan für das angestrebte Verfahren gefordert sowie umfassende Erklärungen zu den Krisenursachen und den geplanten Gegenmaßnahmen. Deshalb ist es entscheidend, dass sich die Geschäftsleitung eines Unternehmens bei den ersten Krisenanzeichen auch mit dem Thema einer möglichen Insolvenz auseinandersetzt und bei Bedarf frühzeitig insolvenzrechtliche Expertise einholt. Im Zuge einer Eigenverwaltung kann ein Schutzschirm Betrieben zusätzlich Zeit verschaffen.

Das Schutzschirmverfahren

Unternehmen, die durch die Energiekrise in prekäre Zustände geraten, aber noch nicht tatsächlich insolvent sind, können ein Schutzschirmverfahren nutzen. Dies ist möglich, wenn Zahlungsunfähigkeit droht oder das Unternehmen überschuldet ist und realistische Sanierungsaussichten hat. Nach erfolgtem Antrag auf Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren hat ein Betrieb Zeit, um Maßnahmen zu entwickeln, die dann im eröffneten Verfahren umgesetzt werden. Unter dem Schutzschirm ist eine Firma dabei weitestgehend vor Vollstreckungsmaßnahmen ihrer Gläubiger geschützt und kann unter Umständen bereits Instrumente wie das Insolvenzausfallgeld nutzen. Die Geschäftsführung bleibt weiter verwaltungs- und verfügungsbefugt. Ihr wird aber der bereits erwähnte Sachwalter zur Seite gestellt, der ihr Handeln im Sinne der Gläubiger überwacht.

ak

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