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IK betont Rezyklierbarkeit von EPS

Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen widerspricht der Einstufung durch Zentrale Stelle Verpackungsregister. 50 % des Materials werde recycelt.
EPS kann genauso recycelt werden, wie andere Verpackungen aus thermoplastischen Kunststoffen.

Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen widerspricht der Einstufung durch Zentrale Stelle Verpackungsregister. 50 % des Materials werde recycelt.

Das innerhalb der IK organisierte Forum für EPS Recycling EPSY und die Fachgruppe Airpop betonen: Airpop ist recyclingfähig und wird erfolgreich recycelt. Die Recyclingquote für Airpop-Verpackungen liege in Deutschland bei etwa 50 %. Das sei im europäischen Vergleich ein beispielhaftes Ergebnis, das sukzessive weiter ausgebaut werde. Für die kleinen bisher noch nicht recycelten Mengen aus dem Gelben Sack arbeite die Industrie Hand in Hand mit allen Beteiligten der Wertschöpfungskette an Lösungen. Airpop ist von der Zentralen Stelle Verpackungsregister zum 1. Januar 2019 als nicht-recycling-fähig eingestuft worden.

Airpop, das bereits während seiner ersten Nutzungsphase durch spezifische Schutz- und Isolierfunktionen in Sachen Nachhaltigkeit überzeugt, wird auch an seinem Lebensende dem Recyclingkreislauf als Sekundär-Rohstoff zugeführt. Für Verunsicherung sorgt jedoch die Ende November 2018 von der Zentralen Stelle Verpackungsregister veröffentlichte „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“. Hier wird Airpop, in Fachkreisen unter dem Namen expandierte Polystyrol (EPS) bekannt, von den sogenannten Gutmaterialien ausgeschlossen und gilt damit nach Definition als nicht recyclingfähig.

Einstufung widerspricht der Realität

„Die Einstufung von Airpop als nicht-recyclingfähig basiert auf rein ökonomischen Entscheidungen seitens der Sortierer“, betont Mara Hancker, Leiterin Public Relations bei der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und Ansprechpartnerin für die Fachgruppe Airpop. „Zum einen sind die Mengen im Gelben Sack vergleichsweise gering und zum anderen erzielt das Material ausgezeichnete Werte in der energetischen Verwertung. Mit der tatsächlichen physikalischen Recyclingfähigkeit des Materials hat diese Einstufung nichts zu tun.“

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Die Einstufung als nicht-recyclingfähig bedeutet in der Praxis eine Abwertung des Verpackungsmaterials. „Mit der aus unserer Sicht nicht gerechtfertigten Stigmatisierung wird das Material trotz ökologischer Vorteile gegenüber anderen Materialien schlechter gestellt“, so Hancker. Die Einstufung wirkt verunsichernd auf die maßgeblichen Industrien. „Eine Substitution durch ökologisch nachteiligere Materialien ist dabei nicht im Sinne der Umwelt und auch nicht im Sinne des Verpackungsgesetzes.“

Hohe Recyclingquote im europäischen Vergleich bereits heute

Dass ein Recycling des Verpackungsmaterials problemlos funktioniert, beweist die gewerbliche Sammlung bereits heute. Rund 80 Prozent der im Markt befindlichen Airpop-Menge gehen gar nicht aus den Privathaushalten in den Gelben Sack. Der Großteil wird bei den Herstellern in den Haupteinsatzgebieten Weiße Ware sowie Möbel gesammelt und an spezialisierte Recycler weitergegeben. Die Recyclingquote von Airpop liegt in Deutschland insgesamt bei 50 Prozent – im europäischen Vergleich ein hoher Wert. Gebrauchte Airpop-Verpackungen werden nach der Aufbereitung des Materials zu neuen Airpop-Anwendungen.

Die Fachgruppe Airpop will das EPS-Recycling weiter ausbauen und den Airpop-Kreislauf aktiv mitgestalten. Daher unterstützt sie den Aufbau innovativer Recyclingverfahren wie das EU-geförderte PolySytyrene-Loop oder das kanadische PolyStyvert-Verfahren. Zurzeit findet in Kanada beispielsweise ein PolyStyvert-Testlauf mit in Deutschland aussortierten Airpop-Verpackungen aus dem Gelben Sack statt. Besonders auch das chemische Recycling durch die Rohstoff herstellende Industrie wird als Option für hochwertiges Recycling intensiv verfolgt. Über den europäischen Verband EUMEPS wird zudem international an Lösungen gearbeitet.

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