Geflüchtete eine Chance für Produktionsbetriebe
Das Kunststoff-Netzwerk Franken KNF und die Bundesagentur für Arbeit informierten Unternehmensvertreter über die aktuelle Situation und Möglichkeiten der Reaktion gegen den Fachkräftemangel.
Am 28. September informierten Martin Jahna und Patrick Waterlot von der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit die vom Kunststoff-Netzwerk Franken geladenen Vertreter der Mitgliedsfirmen zu den aktuellen Entwicklungen und Programmen der Bundesagentur zur Integration von Geflüchteten in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Durch einen Pakt der bayerischen Wirtschaft, der bayerischen Staatsregierung und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit ziehen in Bayern bei der Integration von Geflüchteten alle öffentlichen Stellen an einem Strang. Das Interesse der Unternehmen in der Region ist groß, dem Fachkräftemangel, insbesondere in Produktionsbetrieben, durch die Beschäftigung von Geflüchteten entgegenzuwirken und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration zu leisten.
Aufenthaltsstatus ist entscheidend
Im ersten Teil der Veranstaltung erläuterten die beiden Vertreter der Bundesagentur, unter welchen Voraussetzungen Geflüchtete zu welchen Zeitpunkten eine Arbeit aufnehmen dürfen. Dabei ist insbesondere der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten ausschlaggebend. Bei anerkannten Flüchtlingen liegt der Fall am einfachsten, denn sie haben eine Aufenthaltserlaubnis und können eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle sofort aufnehmen.
Asylbewerber und geduldete Personen benötigen stets eine Genehmigung der Ausländerbehörde für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung. Die Ausländerbehörde hat hierfür die alleinige Entscheidungsbefugnis. Die Bundesagentur für Arbeit wird von der Ausländerbehörde nur einbezogen, sofern ein Zustimmungsverfahren notwendig ist. Dabei werden die Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Arbeitszeit etc.) und in bestimmten Fällen auch das Vorhandensein von potenziell bevorrechtigten Arbeitnehmer geprüft.
Für eine betriebliche Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten ist ebenfalls die Genehmigung der Ausländerbehörde notwendig. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Ausländerbehörde erteilt eine entsprechende Duldung und legt auch die Dauer des Aufenthaltstitels fest.
Agentur für Arbeit unterstützt den Spracherwerb
Neben dem Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wurde auch über den Bildungsstand sowie die Qualifizierung von Geflüchteten gesprochen. Oftmals fehlt es an Kenntnissen und Qualifizierungen, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können. Die bayerischen Agenturen für Arbeit begleiten geflüchtete Menschen auf dem Weg zur Integration vom Spracherwerb über die Kompetenzerfassung bis zur Qualifizierung. Auch während einer bereits begonnenen Beschäftigung können Weiterbildungsmaßnahmen bis hin zu einer Ausbildung gefördert werden.
Ende des Schuljahres 2017/2018 wird ein doppelter Jahrgang die Berufsintegrationsklassen abschließen. Diese Absolventen können ein Potenzial für die Produktionsbetriebe in der Region sein.
Außerdem gibt es bereits zahlreiche Förderprogramme um Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf den Weg in die Berufsausbildung zu erleichtern, zum Beispiel durch die Einstiegsqualifizierung (EQ, ein Langzeitpraktikum) bei einem Arbeitgeber oder Qualifizierungsmaßnahmen bei einem Träger, wie "Assistierte Ausbildung", "Perspektive für junge Flüchtlinge", "Wege in Ausbildung für Flüchtlinge" und "Bayern Turbo 2.0".
Mit Bildungsgutscheinen zum Industriemechaniker
Diesen Faden griff im folgenden Programmpunkt Amir Azimi von der Co-Check GmbH auf und stellte die über Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit finanzierte Teilqualifizierung zum Industriemechaniker vor.
Im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahme werden nicht nur Fachkenntnisse für die Produktion, sondern auch umfangreiche Deutschkenntnisse vermittelt. Darüber hinaus werden die Teilnehmer über die deutsche Unternehmenskultur, kulturelle Gepflogenheiten und rechtliche Gegebenheiten aufgeklärt. Dabei wusste Azimi von dem einen oder anderen kulturellen Missverständnis zu berichten, welche die Teilnehmer zu Heiterkeit, aber auch zum Nachdenken anregten. Im Anschluss an die neunmonatige theoretische Ausbildung bei Co-Check absolvieren die Teilnehmer ein Praktikum bei einem Unternehmen in der Region. Diese Unternehmen bieten im Rahmen von Patenschaften mit dem Bildungsanbieter Praktikumsplätze an. Ziel ist, alle Teilnehmer der Maßnahme direkt in eine Beschäftigung zu vermitteln.
gr