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Märkte 21. April 2023

EU-Kommission will kompostierbare Kaffeekapseln

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass in der Europäischen Union nur noch Kaffeekapseln zugelassen werden, die zertifiziert kompostierbar sind.

Es gibt sie bereits: kompostierbare Kaffeekapseln. Die EU-Kommission schlägt vor, sie zur Pflicht zu machen.
Es gibt sie bereits: kompostierbare Kaffeekapseln. Die EU-Kommission schlägt vor, sie zur Pflicht zu machen.

European Bioplastics (EUBP) unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, Einwegkaffeekapseln zwingend kompostierbar zu machen. Der Verband der Biokunststoff-Hersteller fordert das EU-Parlament und den Rat auf, diesen Vorschlag zu unterstützen.

Neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die EU-Kommission überarbeitet derzeit ihre Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Ein Vorschlag zur neuen PPWR sind Verpackungen, die künftig kompostierbar sein müssen.

„Während wir bedauern, dass derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Anwendungen vorgeschlagen wird, die zwingend kompostierbar sein sollen, unterstützen wir die Aufnahme von Kaffeekapseln in die Liste der Produkte, die in Zukunft nur noch auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, deren Kompostierbarkeit zertifiziert ist“, Hasso von Pogrell, Geschäftsführer bei EUBP.

Kaffee macht gewichtsmäßig etwa 80 % einer Kaffeekapsel aus. Kaffeesatz gilt als hochwertiger Kompost, er verbessert etwa das Verhältnis von Kohlenstoff zu Stickstoff im Boden. Nach Gebrauch einer Kaffeekapsel sollte der in der Kapsel enthaltene Kaffeesatz zur Kompostierung genutzt werden. Bei nicht kompostierbaren Kapseln geht das wertvolle organische Material einfach verloren., da es mit der Verpackung in der Müllverbrennung landet.

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Wertvoller Kaffeesatz in Kapseln sollte auf den Kompost

Die Folgenabschätzung der EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass kompostierbare Kaffeekapseln aus Sicht der Ökobilanz daher eine bevorzugte Option darstellen. Die EUBP bekräftigt die Ergebnisse, die zeigen, dass kompostierbare Kaffeekapseln die Erfassung von Bioabfall erhöhen. Zudem landet der Kaffeesatz nicht mehr in anderen Abfallströmen und trägt dort nicht mehr zur Verunreinigung bei.

Hasso von Pogrell, Geschäftsführer von European Bioplastics (EUBP): „„Wir bedauern, dass nur eine begrenzte Anzahl von Einwegverpackungen zwingend kompostierbar sein sollen. Kaffeekapseln sollten unbedingt dazugehören.“
Hasso von Pogrell, Geschäftsführer von European Bioplastics (EUBP): „„Wir bedauern, dass nur eine begrenzte Anzahl von Einwegverpackungen zwingend kompostierbar sein sollen. Kaffeekapseln sollten unbedingt dazugehören.“

Wenn alle auf dem Markt befindlichen Portionspackungen gemäß EN 13432 in industriellen Kompostieranlagen kompostierbar sind, sind die Verbraucher nicht mehr im Unklaren darüber, wo sie ihre Kaffeekapseln nach dem Gebrauch entsorgen sollen. Gleichzeitig haben die Betreiber vom Kompostieranlagen die Gewissheit, dass alle Portionspackungen, die in ihre Anlagen gelangen, biologisch abgebaut werden können und kein persistentes Mikroplastik hinterlassen.

Sammlung von Bioabfällen ab 2024 verpflichtend

Da die getrennte Sammlung von Bioabfällen ab 2024 in der EU verpflichtend sein wird, ist der Aufbau einer eigenen Infrastruktur für die Sammlung, Sortierung und das biologische Recycling von zertifizierten kompostierbaren Kaffeekapseln nicht erforderlich. Die Struktur wird ohnehin benötigt, um den getrennt gesammelten Bioabfall ökologisch zu verwerten. Dies gilt jedoch nicht für andere auf dem Markt befindliche Formen von Kaffeekapseln. Auch wenn es nur in wenigen Ländern Recycling-Systeme gibt, sind Investitionen erforderlich, um eine Sortierung und ein effizientes Recycling des Verpackungsmaterials in großem Maßstab aufzubauen.

„Wir sind daher der festen Überzeugung, dass die Kompostierung die umweltverträglichste Option für das Ende der Lebensdauer von Kaffee-Einzelverpackungen ist und fordern das Europäische Parlament und den Rat auf, Kaffeekapseln auf der Positivliste für obligatorisch kompostierbare Verpackungen zu belassen, wie es Art. 8 des Kommissionsvorschlags für eine überarbeitete PPWR vorsieht", so Pogrell abschließend.

Die vollständige Position von EUBP zu kompostierbaren Kaffeekapseln findet sich auf der EUBP-Website im Bereich Publikationen. mg

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