Die Bundesregierung fördert nun offiziell die Anschaffung von Meltblown-Anlagen, die für die Fertigung von Filtervlies für Schutzmasken benötigt werden.
Mit der Ende April vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) veröffentlichten Förderrichtlinie für Meltblown-Anlagen soll in Deutschland die Produktion von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukten vorangetrieben werden. Diese Produkte werden zum Schutz gegen das Coronavirus benötigt.
Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel (FFP2 und FFP3-Masken) und medizinische Gesichtsmasken erfüllt.
30 % Förderung für Meltblown-Anlagen
Die Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben und ist auf maximal 10 Mio. EUR je Unternehmen einschließlich Tochterunternehmen begrenzt.
Das Filtervlies, das mit den geförderten Anlagen
produziert wird, darf bis mindestens 31. Dezember 2023 nachweislich
ausschließlich an Unternehmen veräußert werden, die die aufgeführten Produkte
in Deutschland oder innerhalb der EU produzieren.
Die Inbetriebnahme, also die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer
technischen Anlage, der nach dieser Richtlinie geförderten Produktionsanlagen
ist bis spätestens 31. März 2021 sicherzustellen. Förderfähig sind nur
Investitionen, die seit dem 28. Februar 2020 getätigt wurden. Anträge müssen bis
30. Juni 2020 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (Bafa)
gestellt werden.
sk