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News 13. Februar 2019

Beratung zum Verpackungsgesetz

Der Grüne Punkt bietet Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung der Pflichten aus dem neuen Verpackungsgesetz.
Der Grüne Punkt bietet Beratung zum Verpackungsgesetz an.
Der Grüne Punkt bietet Beratung zum Verpackungsgesetz an.

Der Grüne Punkt bietet Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung der Pflichten aus dem neuen Verpackungsgesetz.

Das neue Verpackungsgesetz soll mehr Transparenz darüber schaffen, welche Verpackungen bei den dualen Systemen angemeldet sind, und dafür sorgen, das Inverkehrbringen und Recycling von Verpackungen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister zu kontrollieren. Dadurch, dass mehr Verpackungen an dualen Systemen beteiligt werden, sollen Händler langfristig von niedrigeren Beiträgen für die Systembeteiligung profitieren. Allerdings wirkt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) auf viele Händler nicht immer klar verständlich. Wer ist beteiligungspflichtig? Was muss der Zentralen Stelle gemeldet werden?

Bei diesen und weiteren Fragen rund um das neue Verpackungsgesetz hilft der Grüne Punkt weiter. Auf der Website des Grünen Punkts finden Unternehmen die wichtigsten Infos zu dem neuen VerpackG. Auch die FAQs stellen die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Verfügung. Wer dann noch unsicher ist, welche Pflichten das eigene Unternehmen betreffen und wie diese eingehalten werden sollen, kann sich persönlich an die Experten vom Grünen Punkt wenden. In der telefonischen Beratung können sich Online-Händler, Kleinunternehmer, Einzelhändler und Großhändler zur Umsetzung ihrer Pflichten laut VerpackG beraten lassen. Die Experten unterstützen zum Beispiel bei der Verpackungslizenzierung oder erklären, wie die Datenmeldung an die Zentrale Stelle funktioniert. Der Informationsbedarf ist groß – täglich nehmen die Serviceexperten beim Grünen Punkt bis zu 1.000 Anrufe entgegen und beantworten entsprechend viele E-Mail-Anfragen.

Die Systembeteiligung beim Grünen Punkt kann online mit dem Lizenzrechner VerpackGO durchgeführt werden. Anschließend müssen die Daten nur noch an die Zentrale Stelle gemeldet werden. Damit Händler und Unternehmer hierbei korrekt vorgehen und alle Daten vollständig gemeldet werden, lohnt es sich, die kompetente Beratung von Experten in Anspruch zu nehmen.

pl

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