Leitpapier zu Recycling-Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt

Der Industrieverband pro-K bietet Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen EG-Verordnung Nr. 282/2008 für recycelte Lebensmittel-Mehrwegbehälter.

Frankfurt am Main (P) - Die pro-K Arbeitsgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt, Frankfurt am Main, hat ein Leitpapier zum Thema „Recycling-Kunststoffe in Lebensmittelbedarfsgegenständen“ herausgegeben. Diese jüngste Veröffentlichung fasst auf verständliche Art und Weise die Kernaussagen der EG-Verordnung Nr. 282/2008 für recycelte Lebensmittel- Mehrwegbehälter zusammen.

Bereits im Frühjahr 2008 trat die Verordnung Nr. 282/2008 in Kraft und ist seitdem verpflichtend von den Herstellern und Verarbeitern von Recyling-Kunststoffen einzuhalten. Ursprünglich mit Blickrichtung auf das Recycling von PET-Getränkeflaschen formuliert, gibt sie auch einen Rahmen für die Verwendung von Rezyklaten in Lebensmittel-Mehrwegbehältern vor.

In Folge der Verordnung wurde die Leitlinie für die Sicherheitsbewertung von Recyclingverfahren durch die European Food Safety Authority (EFSA) veröffentlicht. Durch das Zusammenwirken dieser beiden Regelungen ist es gelungen, eine Grundlage für den rechtssicheren Einsatz von recycelten Kunststoffen in Lebensmittel-Mehrwegbehältern zu schaffen. So werden in der Verordnung verbindliche Vorgaben bezüglich der Anforderungen an Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, der Zulassung von Recycling-Verfahren, den amtlichen Kontrollen der Recycling-Verfahren und der Konformitätserklärung sowie Dokumentation erteilt. Aufgrund der besonderen Struktur der in der Verordnung vorgegebenen Maßnahmen werden die Auswirkungen jedoch erst heute sichtbar.

Anhand der aufschlussreichen Zusammenfassung der Kernaussagen will pro-K in seinem Leitpapier Produzenten und Anwendern von Lebensmittel- Mehrwegbehältern eine wichtige Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung geben. Aus Sicht des Verbandes ist vor allem hervorzuheben, dass der Produzent gemäß Verordnung dazu verpflichtet sei, dem Abnehmer in der Konformitätserklärung die Anmeldung bzw. Zulassung des Recycling-Verfahrens zu belegen.

Ralf Olsen, Geschäftsführer von pro-K, erläutert, dass die Mitglieder der pro-K Arbeitsgruppe in der EG-Verordnung 282/2008 einen überaus positiven und hilfreichen Schritt für den Recycling-Gedanken sowie eine Chance für die Erschließung neuer Anwendungsmöglichkeiten für Kunststoff-Rezyklate sehen. Daher sei es der Arbeitsgruppe ein großes Anliegen, die Einhaltung der Verordnung durch das Leitpapier weiter zu forcieren.


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